Treffen der Regionalgruppe Mediasch am 8.05.2021 per Videokonferenz
Gäste: Friedrich Gunesch, Ioana Veltan, Ulf Ziegler. Ilse Welther, Horst Müller
Teilnehmer: Mitglieder der HOGs aus dem Bezirk Mediasch
Verkürztes Protokoll von Fredy Göckler
Themen:
Friederich Gunesch: Eigentum, Eigentumsrecht, Nutznießer, Verwalter. Das Eigentum liegt, wie vor 1990, bei der jeweiligen Kirchengemeinde unabhängig ob es eine eigenständige Gemeinde, eine Diaspora
Gemeinde oder ein Betreuungspunkt, eine Predigtstelle oder überhaupt keine Gemeinde mehr ist. Die Kirchengemeinden als juristische Person sind weder vor 1990 noch nach 1990 aufgelöst worden. Das hat
seine Gründe bei der Restitution nach 1990 und als Rechtsnachfolge. In der Kirchenordnung von 1997 gibt es eine Rechtsnachfolge nur wenn eine Gemeinde nach Kirchenordnung aufgelöst wird, dann ist das
Landeskonsistorium Rechtsnachfolger. Vor 1990 hat das Landeskonsistorium die Verwaltung übernommen, wenn sich eine Gemeinde aufgelöst hat. Mitglieder wurden in einer Gemeinde aufgenommen und das
Landeskonsistorium hat das materielle Erbe verwaltet, z. B. Schenkungen, Verkauf, alle Verträge. Die Mittel aus den Verträgen wurden vom Landeskonsistorium verwaltet. In Nordsiebenbürgen wurde auch
in Gebäude investiert, in Süd-Siebenbürgen gab es keine Auflösung, nur zwei Gemeinden Donnersmarkt und Felsendorf wurden kirchenintern aufgelöst. In keinem Fall wurde dies zivilrechtlich
nachvollzogen, d. h. die Gemeinde Donnersmarkt ist rechtlicher Besitzer ihrer Kirche, Grund und Pfarrhof, bis zum Verkauf, geblieben. Das LK hat den Bezirken empfohlen, wenn nötig, Auflösung zu
betreiben, d. h. Bezirkskonsistorium muss einen Beschluss fassen, Bezirks Kirchenversammlung muss dieser zustimmen, Antrag an das LK und LK Versammlung stellen wobei „nur“ die Auflösung zur Kenntnis
genommen wird. Dies ist nach 1990 nicht geschehen, so dass immer noch die Gemeinde Eigentümer der Kirche ist, egal ob 900 Mitglieder oder 0 Mitglieder. Es ist vorgekommen das Gemeinden reaktiviert
wurden, weil Familien zurück, oder neue Familien in den Ort gekommen sind. Sie wird vom Pfarrer betreut, man kann Eigentum zurückverlangen. Erst wenn alles abgeschlossen stellt sich die zweite
schwierige, auch rechtliche Frage, was kann eine übergeordnete Institution wie Bezirk oder LK besser tun um mit dem Eigentum zurechtkommen? Das Eigentum muss rechtlich auf den neuen Eigentümer, z. B.
LK übertragen werden, die dann dies verwalten müssen. Die LK hat nicht die Kapazität um Eigentum in 200 Gemeinden zu verwalten. Aktuell: Die BZK haben noch keine geregelte Rechtsnachfolge, auch
kirchenintern nicht, sie verwalten nur die Kirchen und Diaspora Gemeinden die sich nicht selber verwalten können. Das ist eine Verwaltung und rechtliche Vertretung bei Verträgen, Prozessen,
Partnerschaften vor Drittpersonen wie rumänische Staat. Die Probleme werden nicht kleiner, wenn die Gemeinden mit 0 Mitglieder aufgelöst werden, sie müssen nur von anderen Personen gelöst werden. Das
LK hat diese Möglichkeiten auch nicht. Daraus erwächst die berechtigte Frage der HOG, der ehemaligen Gemeindeglieder der Gemeinden was geschieht mit „unserem Eigentum“ Kirche, Pfarrhaus… hier beginnt
die Etappe Kooperation, Zusammenarbeit in den nächsten 10 – 20 Jahren lösen kann. Das LK und gesamte Kirche steht in einem Prozess der Novellierung der Kirchenordnung der vor einem Jahr begonnen hat
und sicher noch ein Jahr dauert. Was dabei rauskommt kann ich nicht vorhersagen, ob es alle einzelnen Situationen regeln kann. Ich hoffe es schafft einen Rahmen um mit unterschiedlichen Situationen
unterschiedlich umzugehen, denn es kann keine Lösung für jeden einzelnen Fall geben. So wird man sich mit diesem Zustand beschäftigen um die Güter zu verwalten oder auch zu veräußern wo es nicht
anders geht um damit das zu erhalten was wichtig ist.
Ulf Ziegler: Zusammenarbeit im Bezirk Mediasch
Ich freue mich das ich dabei bin und dass so viele dabei sind. In den „Schritten“ wird die gemeindliche Situation beschrieben, was die Menschen vor Ort beschäftigt. Es reflektiert die Gegenwart, was
uns am Herzen liegt. Wo ist welcher Verein aktiv: 14 Orte, ca. ein Drittel der Orte.
Almen Mihai Eminescu Trust, in Abtsdorf die HOG, in Bogeschdorf Verein Arcus Klausenburg, Buzd Stiftung Bolyai Klausenburg, Groß-Probstdorf asociatia ortodoxa unitara, Klein-Probstdorf ganz neu eine
Privatperson, Mortesdorf Arca de la Motis eine Architektin steht dahinter, Nimesch Stiftung Bolyai, Schmiegen Verein Kulturerbe Kirchenburgen, Engenthal Bolyai schon lange, Schorsten
Bolyai, Magarei Stiftung Patru. In Pretai Förderverein Ausbildungszentrum Kirchenburgen aus Kassel, und in Martinsdorf Handwerksschule München das sind die beiden Verträge / Vereine von
denen wir hoffen das es auch auf andere Vereine und Gemeinden ausstrahlt, weil hier junge Leute ein Handwerk lernen, dass zur Erhaltung der Kirchenburgen passt. Zusammenarbeit mit dem Bezirk, einige
Punkte habe ich mir notiert. Es ist ein spannender Bereich für mich, wie können so verschiedene Orte und Menschen zusammenarbeiten?! Was soll am Anfang nicht passieren, Kommunikation sollte auf
gleicher Ebene stattfinden nicht oben und unten und Forderungen und Ansprüche sollte nicht gleich am Anfang gestellt werden. Emotionen sollten in der Kommunikation nicht Oberhand gewinnen. Was ist
toll gemeinsame Lösungen, beraten, Informieren, Austauschen ganz wichtig, weil jede andere Erfahrung gemacht hat. Wo klappt Zusammenarbeit gut: Platz 1 bekommt HG Mediasch seit 25 Jahren klappt es
sehr gut, dann Meschen mit guten Resultaten wo auch die politische Gemeinde und die orthodoxe Kirche und die Zigeuner eingebunden wurden. Kleinschelken beim aktuellen EU-Projekt Kirchenburg wo die
HOG über 40.000 € beigesteuert hat, Baaßen, Eibesdorf Großkopisch, Abtsdorf wo sich die HOG neu engagiert, Hetzeldorf. Wo kann es besser laufen: Scharosch wo es verschiedene Initiativen gibt sie sich
schwer bündeln lassen, HOG Birthälm offenere Kommunikation wünschenswert, mit Marktschelken ist die Kommunikation zum Erliegen gekommen, Wurmloch wo es Spannungen zwischen HOG, Bezirk und Gemeinde
gibt. Wie kann man Zusammenarbeit verbessern: gemeinsames Fundraising und Lobbyarbeit, Stiftungen und Firmen anschreiben Fördermittel ausfindig machen, auch international. Spenden sammeln, da sind
schon viele aktiv, hier Hinweis man kann Spenden von der Steuer absetzen. Beispiel Moni Schneider-Mild hat ihr Auto der Kirche geschenkt und hat dafür eine Bescheinigung erhalten damit der Betrag von
der Steuer abgesetzt wird. Pflegematerial, Spenden für alte und kranke die früher von der Nachbarschaft betreut werden und jetzt von der Diakonie betreut werden. Beispiel HOG Heltau die ein neues
Konzept entwickelt haben. Gemeindebetreuung erfordert zusätzliche Kräfte, weil diese verstreut leben und trotzdem betreut werden müssen. Ich begrüße die Gründung von Vereinen die mehr können als
einzelne Vereine. Man kann auch praktische Arbeit leisten, z. B. eine Person die in Mediasch im Sommer kostenlos die Arbeit auf dem Friedhof unterstützt hat. Sehr wichtig ist die Zusammenarbeit mit
dem Dachverband und auch Kommunikation der HOGs über den Dachverband mit dem Bezirk, weil wir nicht wissen wer Vertreter einer HOG ist. Zum Schluss wo werden Partner gesucht: bei den EU-Projekten in
Kleinschelken und Scharosch. Ich hoffe es gibt eine dritte Welle von EU-Projekten wo wir die Unterstützung der HOGs benötigen. Wir suchen Partner bei Fundraising, bei der Projektarbeit, wo man die
Stiftung Kirchenburgen oder auch den Verein Kirchenburgen unterstützen kann. Positiv auch Sabine Reither die in Großkopisch aktiv ist. Man kann unsere kleine Arbeitsgruppe, 2 Mann, unterstützen die
das ganze Jahr im Bezirk unterwegs sind mit Werkzeug, mit Spenden, Schulungen oder auch persönlich mithelfen.
Frage Freddy: muss der Verein in Rumänien angemeldet sein? Antwort: wäre erstrebenswert, weil man in Rumänien andere Möglichkeiten hat. Z. B. Verträge unterzeichnen. Frage Fritz: was ist mit einer
HOG als eingetragener Verein? Antwort Ulf: es muss mit den Statuten der HOG übereinstimmen ob man in Rumänien aktiv sein darf. Frage Freddy: bei einer dritten Runde EU-Projekt, entscheidet Bezirk
welche Kirche dabei ist oder muss sich die HOG aktiv bewerben? Antwort Ulf: es gibt mehrere Parteien, wichtig ist das die HOG das Signal gibt und auch die Unterstützung / Eigenbeitrag leisten kann.
Dann wird das Projekt dem LK vorgeschlagen. Ergänzung Fritz: beim ersten Projekt war das LK besonders impliziert, beim zweiten Projekt musste jede einzelne Gemeinde das Projekt beantragen. Danach hat
das LK in großer Runde besprochen welches Projekt unterstützt
werden kann und soll. Wichtig ist, dass der Vertrag der geschlossen wurde eingehalten wird, es können Arbeiten geändert werden, aber nicht reduziert werden. Unvorhergesehene Arbeiten müssen aus der
eigenen Tasche bezahlt werden. In Agnetheln z. B. müssen zusätzlich 100.000 € von Kirche, HOG und LK aufgebracht werden.
Ioana Veltan:
Ab wann muss man ein Projekt schreiben? Für EU-Projekte hat Herr Gunesch erklärt wie es geht. Für Reparaturen Kirche Pfarrhäusern hat das BZK dies bisher übernommen, normal benötigt man ein
städtebauliches Zertifikat (certificat de urbanism) hier sind mehrere Genehmigungen erforderlich: Gas, Strom Bauaufsicht Behörde, Umweltbescheinigung, Projekt vom Architekten. Danach bekommt man die
Bau Genehmigung und darf anfangen. Kleinere Arbeiten kann man beginnen mit einer schriftlichen Benachrichtigung an Baubürgermeisteramt und Denkmalschutz. Wenn man innerhalb von 30 Tagen keine
negative Antwort erhält kann man beginnen, d. h. eine stillschweigende Genehmigung. Es sind Arbeiten die nicht die Struktur des Gebäudes verändern. Was man machen darf steht im Gesetz 50 aus 1991,
sie liest vor. (Eventuell Text zuschicken). Wer darf ein Projekt schreiben? Der Eigentümer, oder wenn es einen Pächter gibt darf er dies auch wenn diese Klausel im Vertrag steht. Der Pachtvertrag
muss in diesem Fall länger als 5 Jahre dauern. Danach beantwortet sie Fragen der einzelnen HOGs. Einige wichtige Punkte: wenn ein Vertrag geschlossen wird müssen sich beide Parteien daran halten, der
Inhalt des Vertrages wird vorher besprochen. Bei Nichteinhaltung darf der Bezirk den Vertrag beenden. Bezirk plant eine Versicherung für Touristen im Schadensfall. Unklar ob, wer und wann eine
Versicherung abgeschlossen werden muss? Wann ist der Eigentümer, wann Pächter / Mieter zuständig? Mitgliedsbeitrag für Zweitmitglieder. Herr Gunesch erläutert, dass das LK vor neun Jahren einen
Beitrag von 20,- € für Mitglieder im Sonderstatus empfohlen hat, die meisten Gemeinden haben diesen Betrag übernommen es ist aber keine Pflicht. Mitglieder im Sonderstatus können nicht wählen und
gewählt werden, die Zweitmitglieder im Vollstatus dürfen dies. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitglieder mit Wohnsitz in Rumänien... Für Zweitmitglieder im Vollstatus entscheidet die
zuständige Gemeinde über den Beitrag. Dieser kann stark schwanken von einem festen Betrag 50 Lei in einer kleinen Landgemeinde bis zu 1% vom Nettolohn z. B. in Hermannstadt. Die Rechte und Pflichten
stehen in der Kirchenordnung auf www.ekr.ro, Wahlordnung, Disziplinarordnung… Ehepartner können Mitglied in unterschiedlichen Kirchen werden. Es gibt keinen Online Antrag, dieser muss schriftlich bei
der zuständigen Gemeinde eingereicht werden und wird dann vom Presbyterium besprochen und (hoffentlich) genehmigt.
Ioana Veltan beantwortet die gestellten Fragen der Teilnehmer… z. B. neuer Brunnen in Wurmloch, weil die Qualität des Wassers schlecht ist. Neuer Pächter des Gemeindehauses in Wurmloch Herr Ladislau
Ciocan. Thema Gemeindeübergreifende Friedhofspflege wurde wieder angefragt, wir erhalten einen aktualisierten Kostenvoranschlag vom Bezirk Mediasch. I V berichtet über den aktuellen Stand des
Projektes an der Kirche in Scharosch an der Kokel. Sie berichtet auch das es nicht optimal ist parallel Arbeiten an anderen Teilen der Kirche durchzuführen, weil es zu Missverständnissen bis zu
Anzeigen kommen kann, die das Projekt behindern. HOG Birthälm fragt warum die Glocken nicht läuten und die Uhr nicht funktioniert, Antwort es findet sich keine Person die bereit ist diese Aufgabe
übernimmt. Michael Barth fragt welche Vorschriften es gibt, wenn eine Kirche in ein Museum z. B. ungenutzt wird. Dies hängt davon ab ob Bauarbeiten nötig sind, dann muss eine Genehmigung beantragt
werden. Dechant Ulf Ziegler erklärt was die „rote Liste“ ist, nämlich eine Liste mit den Kirchen die nicht mehr erhalten werden können, z. B. die Kirchen in Wölz. Christa Beckenbauer fragte nach dem
Stand der Feuchtigkeitsbeseitigung in der Kirche in Wurmloch. Als Weltkulturerbe kümmert sich das rumänische Kulturministerium darum, eine Entscheidung gibt es noch nicht, es soll zuerst ein
ausführliches Gutachten erstellt werden. Alfred aus Scharosch schlägt
ein persönliches Gespräch zwischen HOG und Bezirk vor um die Situation zu besprechen. Heike schlägt vor, dass diese Gespräche fortgeführt werden und jede HOG sich überlegt welche Wünsche wir haben
und wie wir dazu beitragen können, denn der Bezirk ist wahrscheinlich nicht in der Lage alle unsere Wünsche zu erfüllen. Ilse Welther bemerkt, dass Spenden nach Siebenbürgen über das Konto des HOG
Verbandes gehen können, in diesem Fall erhält man die Spendenbescheinigung aus Deutschland. Wenn die Spenden direkt nach Siebenbürgen gehen, erhält man eine rumänische Spendenbescheinigung. Günther
Hihn HOG Abtsdorf fragt ob man für die Kirchen Grundsteuer zahlen muss, dies ist nicht der Fall. Georg Weiss HOG Kleinschelken ob man Erfahrung hat mit nachhaltiger Friedhofspflege hat, ihr Friedhof
liegt am Hang? In manchen Dörfern klappt s gut in manchen nicht so gut. Thema gemeinsame Friedhofpflege wurde ins Auge gefasst. Freddy erwähnt, dass Laci Ciocan gerne für Fragen der Zusammenarbeit
mit dem Bezirk zur Verfügung steht. Frage aus der Runde: werden die HOGs informiert, wenn ein nächste Runde EU-Projekt ansteht? Antwort ja, HOG Verband wird von der Landeskirche informiert und dieser
gibt die Infos an die einzelnen HOGs weiter. Frage aus der Runde: wie sieht es mit Gebäude Versicherungen aus? Antwort von Fritz Gunesch diese kann abgeschlossen werden, sie muss dann über eine
„genügende“ Summe abgeschlossen werden. Zweite Frage wer ist der Versicherungsnehmer? Und wer muss diese Versicherung bezahlen, Eigentümer oder Pächter? Ulf Ziegler erwähnt, dass sie eine Touristen
Versicherung benötigen, weil es einen neuen „Sport“ gibt, Schadenersatz verlangen bei Nachlässigkeit des Eigentümers. Freddy fragt ob die HOGs den Standard Miet- / Pachtvertrag erhalten können damit
man sich vorbereiten kann. Zweite Frage ob man diesen in die deutsche Sprache übersetzen kann, weil dies leichter für uns verständlich ist. Vorschlag von Fritz Gunesch den Vertrag von einer
beglaubigten Person übersetzen zu lassen. Ilse Welther merkt an was passiert, wenn der Vorstand sich im Laufe einer Pachtzeit ändert und der neue Vorstand kein Interesse an dem Vertrag hat? Fritz
Gunesch gibt zu bedenken, dass der Vertrag zwischen Kirche und HOG geschlossen wird und nicht von zwei Personen und Vertragstreue gilt.
Thema für die nächste Sitzung: machen die HOGs aus dem Bezirk bei dem Kultursommer 2022 mit? Thema Weinland und Schulbindung, wurde als Vorschlag von Heike und Freddy genannt.
Vorschlag diese Meetings alle zwei Monate machen, am besten immer zu einem bestimmten Zeitpunkt.