Kurzer
Geschichtlicher
Überblick
Die Gemeinde Schorsten, rumänisch Sorostin, ungarisch Sorostely, liegt im Kokelgebiet, je 30 - 38 km von Blasendorf, Mediasch und
Hermannstadt entfernt. Die Nachbargemeinden Abtsdorf, Donnersmarkt, Scholten und Schorsten hatten einen Sonderstatus: infolge einer Schenkung des ungarischen Königs Andreas II. aus dem Jahre 1224
gehörten sie dem Kloster der Egrescher Abtei (westlich von Arad).
Schersten (1154) [Mittelrheinisches Urkundenbuch 1 Nr. 577, S. 634-635]
Daten zur Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde Schorsten
Die Geschichte dieser Gemeinde ist eng verknüpft mit der Geschichte der Nachbargemeinden Donnersmarkt, Scholten und Abtsdorf!
1319: König Karl Robert teilte den Sachsen von Hermannstadt und der Hemannstädter Provinz mit, Abt Egidius von Egresch habe ihm erklärt, dass die Besitzungen Abtsdorf /„villa Abbatis“/, Scholten /„Salencen“/, Schorsten /„Sorensten“/ und ein Teil von Kleinschelken /„villa Sachelk“/ seiner Abtei zugehörig seien. Durch den verstorbenen Woiwoden Ladislaus seien sie aber besetzt gewesen. Nun stellt der König diese Besitzungen wieder der Egrescher Abtei zurück und beauftragt die Sachsen von Hermannstadt diese Besitzungen von allen Gewalten zu schützen, so dass die Bewohner, die der König in seinen besondern Schutz genommen habe, ungehindert der Abtei Dienste zu leisten haben in der Lage wären. Aus dieser Nachricht ergibt sich, dass Schorsten eine untertänige Gemeinde war und schon seit längerer Zeit eine Besitzung der westlich von Arad gelegenen Egrescher Abtei war. Bei dieser Gelegenheit wird der Ort das erste Mal urkundlich erwähnt. Ub. I -328-301
1332: In päpstlichen Steuerregistern wird ein Pfarrer „Philippus, sacerdos de Serunsten“ erwähnt. Bei dieser Gelegenheit wird das Dorf das erste Mal unter die Gemeinden des Schenker Dekanates gerechnet.
Monumenta Vaticana Historica I/114, NW vom 23.03.1980 Nussbächer
1333: In den päpstlichen Steuerregistern wird als ein Pfarrer des Schenker Dekanates “Philippus, sacerdos de Camino“ erwähnt. Monumenta Vaticana Historica I/114
1416: König Sigismund befiehlt dem Woiwoden die Bewohner der Egrescher Abteibesitzungen Donnersmarkt, Scholten, Abtsdorf und Schorsten gegen Übergriffe durch den Adel zu schützen. Diese Abteibesitzungen haben also damals eine Einheit gebildet. Sie hatten das Recht mit dem Aufgebot der 7 Stühle Kriegsdienste zu leisten. Da die Adligen ihnen dieses Recht streitig machten, bekräftigt es der König erneut. Ub. III-1794-17
1417: Der Egrescher Abt Emerich, der früher königlicher Hofkaplan war berichtet dem König Sigismund, dass oftmals nach dem Tod oder der Versetzung eines Abtes weltliche Machthaber sich die Egrescher Abteibesitzungen aneignen, die Bewohner mit Abgaben belasten und aus den Händen der Abtei zu reißen trachten. Da der König der Abtei besonders gnädig war, verbietet er – selbst den höchsten Würdenträgern – die Ausnützung dieser Abteibesitzungen für eigene Zwecke. Sigismund stellt die Abteibesitzungen darunter auch Schorsten /„Sorosthen“/, in der Zeit der Sedisvakanz des Egrescher Abteistuhles, unter den Schutz der Sieben Stühle. Unter ihrem Schutz sollten die Bewohner dem Prior und dem aus den Berhardinermönchen bestehende Klosterkonvent der Jungfrau Maria in Egresch die vorgeschriebenen Abgaben leisten. Ub. IV-1827-55
1469: Der Vizewoiwode Dominik Bethlen schreibt aus Schorsten „ datum in possessione Sorozthen“ an Hermannstadt und die Hermannstädter Provinz der Sieben Stühle, dass sein Jobagye Petrus Kerekes, wohnhaft in Schorsten, nach Hermannstadt kommen werde und dass er als Vizewoiwod von der Stadt Hermannstadt erwarte, dass dieselbe dem genannten Jobagyen in seinen Angelegenheiten beistehen werde. Da ein Untertan des Vizewoiwoden in Schorsten wohnt, scheint damals schon ein Teil der Gemeinde Adelsbesitz gewesen zu sein, und nicht ausschließlich Besitz der Egrescher Abtei. Ub. VI-3762-430
1470: Der Archidiakon von Küküllö schreibt an die Hermannstädter Provinz der Sieben Stühle: Da er den Besitzungen : „Holdwylag, Chanad, Munera und Sorosthyn“ zur Zahlung der Steuer von ½ Goldgulden noch eine achttägige Frist bewilligt habe, ersuche er sie diese während dieser Zeit mit keinen anderen Forderungen zu behelligen, und die Abgaben umgehend abführen zu lassen. Ub.VI-3815-462
Der Vizewoiwod Dominik Bethlen ersucht den Stadtrat von Hermannstadt einen Bevollmächtigten mit ihm nach Schorsten /„Sorosthen“/ zu senden. Scheinbar hat sich der Vizewoiwod an diesem Ort niedergelassen oder zeitweilig eingenistet. Ub.VI-3817-463
1476: Der König schreibt an den Bischof von Tschanad, der in der Sedisvakanz die Rechte der Egrescher Abtei wahrnahm, es sei ihm durch die Sachsen zu Ohren gekommen, dass er die Egrescher Abteibesitzungen Donnersmarkt /“Munera“/, Scholten /“Chanad“/, Abtsdorf /“Hodwylag“/ und „Schoristen“, trotz altverbriefter Freiheiten und Gewohnheiten, Kraft deren sie zu den 7 Stühlen gehören und an sämtliche Leistungen derselben von jeher Anteil gehabt haben, aus der Gemeinschaft mit den Sieben Stühlen losreißen wolle und sie als Pfründen zur Einbringung von Abgaben behandele. Der König verbietet dem Bischof von Tschanad diese Besitzungen aus dem sächsischen Verband zu reißen, zu dem sie, soweit menschliches Gedächtnis reicht, in Bezug auf Steuern, Heeresfolge und öffentliche Lasten stets gehört haben. Nationsarchiv U II 367
1485: König Mathias urkundet, dass die Bewohner der Egrescher Abteibesitzungen zusammen mit den Sachsen der Sieben Stühle und nicht mit Hörigen der Adligen Steuern zu zahlen haben. Bedeus Josef : Das sächsische Nationalvermögen 1871/8
1488: Der König mahnt den Egrescher Abt Martin die Bewohner von Schorsten /“Sothenstein“/ und der anderen Vierdörfer nicht zu bedrücken. Seine Bedrückungen waren so arg, dass die Bewohner ihre Wohnstätten verließen, um zu fliehen. Die Abgaben, die der Abt rechtlich zu fordern hatte, waren durch ihn bedeutend erhöht worden. Die Sieben Stühle beauftragt der König die Bewohner der Vierdörfer gegen den Egrescher Abt Nationsarchiv U. II 457 und 458
1491: Der König verbittet allen Adligen die Bewohner von Schorsten und der anderen Vierdörfer in ihren Rechten zu kränken und von ihnen Hofsteuern einzuheben. Dem siebenbürgischen Bischof und Woiwod gebietet er die Bewohner der Vierdörfer gegen alle zu schützen. Nationsarchiv I.III 78
1492: Woiwod Stephan Bathori teilt den Gespänen des Weissenburger Komitates mit, dass er erfahren habe, sie würden von Schorsten und den anderen Egrescher Abteibesitzungen eine Steuer von 20 Denar pro Hof einheben. Da dieses gegen das Recht der Sieben Stühle verstoße verbietet er diese Steuereinhebung. Im selben Jahr schreibt der Woiwod an alle Adligen, dass er vernommen hätte sie würden sich gegen das sächsische Freitum stellen und gewisse Dörfer darunter auch Schorsten von diesem Freitum losreißen wollen. Bei Steuereinhebungen, Hofgelder und Heerbann würden sie diese Dörfer anderen Adelsgemeinden zuzählen. Im Namen des Königs verbietet der Woiwod dieses streng. Nationsarchiv U. II 509 und 514
1494: König Wladislaw II. bestätigt den Richtern, Geschworenen und Einwohnern der Abteibesitzungen Scholten, Donnersmarkt, Abtsdorf und Schorsten /“Soresthen“/ die Urkunde des Königs Sigismund aus dem Jahr 1417 in welcher die Egrescher Abteibesitzungen, für die Zeit der Erledigung des Egrescher Abtstuhles, unter dem Schutz der Sieben Stühle gestellt werden. Das dieser Schutz auch wirklich ausgeübt worden ist, ersehen wir daraus, dass auf Kosten der Sieben Stühle zwei Ratsherren von Hermannstadt im Interesse der Bewohner von Scholten und Donnersmarkt nach Törnen reisen. Außerdem erfahren wir, dass die Dörfer eigene Amtsträger mit richterlichen Befugnissen besaßen.
Nationsarchiv U. II 565
1495: Der Komitatsadel hebt in den Egrescher Abteibesitzungen Steuern ein. Als die Bewohner die Zahlung verweigern, werden sie von den Adligen beraubt und ausgeplündert. Die Sieben Stühle setzen sich für die Abteibesitzungen, die unter ihrem Schutz stehen ein und schicken einen Vertreter zum Woiwoden, um gegen diese Beraubungen durch die Adligen Klage zur führen. Der König verbietet in einem Schreiben dem Komitatsadel jede weitere Bedrückung und betont, dass dies Abteibesitzungen, auf Grund königlicher Diplome, stets zum Verband der Sieben Stühle gehört hätten und nie mit den Komitaten Steuern zu zahlen verpflichtet waren. Der König beauftragt den Woiwoden und den Vizewoiwoden die Abteibesitzungen in ihren Schutz zu nehmen. Der königliche Schatzmeister befiehlt den geschädigten Abteibesitzungen als Entschädigung für die erlittenen Verluste, Salz im Wert von 100 Gulden auf königliche Rechnung auszufolgen. Im selben Jahr jedoch nehmen die Sieben Stühle die Abteibesitzungen auch gegen den Abt von Egresch in Schutz. Ein Vertreter der Sieben Stühle klagt, zusammen mit Vertretern der Vierdörfer, vor dem Vizewoiwoden, dass der Abt in seinen Besitzungen den Neunten einheben wolle. Wegen der Einhebung des Neunten werden Boten der Sieben Stühle auch an den Woiwoden, den Egrescher Abt und sogar an den König geschickt. Schließlich klagen die Sieben Stühle auch darüber, dass den Bewohnern der Vierdörfer Vieh geraubt worden sei und setzen sich für die Rückgabe desselben ein. Nationsarchiv II 572, 574 U III 110, Quellen 184, 186, 190 – 192
1496: Im Interesse der Vierdörfer verhandeln 2 Hermannstädter Ratsherren mit dem Abt von Egresch, der sich gerade in Donnersmarkt aufhält. Die vier Dörfer bezahlen 100 Gulden Steuer in die Kasse der Sieben Stühle. Quellen 1880/218 und 206
1497: Bis nach Tschanad wird ein Hermannstädter Ratsherr geschickt, um mit dem Egrescher Abt Verhandlungen wegen den Bewohnern der vier Dörfer zu führen. Immer wieder setzt sich also der Rat von Hermannstadt für die Vierdörfer ein. Quellen 237
1500: Durch Verfügung des Papstes Alexander VI. werden, nach Auflösung der Ergrescher Abtei die Vierdörfer dem Tschanader Bistum einverleibt. Vierteljahreschr. 1934/23
Da Papst Alexander VI. zwischen 1492 – 1503 im Amt war, aber 1797 noch das Vorhandensein eines Egrescher Abtes nachweisbar ist, muss die Auflösung der Egrescher Abtei zwischen 1497 – 1503 erfolgt sein.
1526 – 1540: In diesem Zeitabschnitt verleiht König Johann Zapolya die ehemaligen Egrescher Abteibesitzungen, die vier Dörfer Abtsdorf, Donnersmarkt, Scholten und Schorsten seinem Anhänger Stefan Mailath und seinem „Ratzischen Capitain“. So wurde der Zusammenhang mit der Hermannstädter Provinz der Sieben Stühle unterbrochen und die vier Dörfer wurden in jeder Hinsicht dem Recht des Komitatsbodens unterstellt. Archiv 16/180
1529: Der Ort wird infolge des Bürgerkrieges niedergebrannt. Archiv 15/59
1530: Der im Dienst des Hauses Habsburg stehende sächsische Politiker Georg von Reicherstorffer ersucht den König Ferdinand um Verleibung der Dörfer „Chanad alias Scholten, Monyore alias Donnerstagmarkth, Schoresten und Haschagen“. Er betont, dass diese Dörfer gegenwärtig in der Hand der Zapolyaanhänger /“in manibus Johannitarum“/ sich befinden. Archiv 28/492
1532: Der Ort wird auf der Honteruskarte „Scharesten“ genannt.
Nussbächer NW 23.03.1980
1552: König Ferdinand verleiht dem Franz von Mediasch, Domherr von Weissenburg, die vier Dörfer Scholten, Schorsten, Abtsdorf und Donnersmarkt. Vierteljahreschr. 1934/23
1553 am 27. März verleiht König Ferdinand die Ergrescher Abteibesitzungen Schorsten, Donnersmarkt, Scholten und Abtsdorf den Bürgern von Hermannstadt mit der Verpflichtung eine Ablösesumme dem Weissenburger Domherrn Franz von Mediasch zu zahlen. Daraufhin könnten sie Einkünfte aus diesen Besitzungen solange beziehen „bis der zu ernennende Bischof von Tschanad“ das Lösegeld zurückerstattet. Da die Hermannstädter den gesetzten Verpflichtungen nicht entsprechen, gibt der König Ferdinand die genannten Dörfer am 18.04.1553 um 4.000 Gulden dem Nikolaus Cherepovich zur Nutzung, der sich bei der Bestürmung von Temeschburg ausgezeichnet hatte. Da König Ferdinand aber sich in Siebenbürgen nur kurz behaupten kann, haben diese Schenkungen keine dauernde Bedeutung.
Vierteljahreschr. 1934/24
1573: Von Scholten aus ordnet Fürst Stephan Bathori an, dass den Pfarrern der ehemaligen vier Egrescher Abteidörfern die Zehntquarte gegeben werden soll. Im Genuss dieser Quarte sollen sie nicht gestört werden. Kopie in Bd. II der Matrikel von Schorsten
1577: Aus den Statuten des Schelker Kapitels erfahren wir, dass die Vierdörfer in einem Surrogatieverhältnis zum Schenker Kapitel stehen. Dies ist ein Verhältnis der Abhängigkeit. Die Vierdörfer haben mit dem Schelker Kapitel Steuern zu zahlen. Weiter erfahren wir, dass die Dechantenwürde dieser Surrogatien von undenklichen Zeiten her stets von Kleinschelker Pfarrer bekleidet wurde. Alle Streitigkeiten zwischen Pfarrern und Lehrern hat der Dechant der Surrogatie zu Hause mit seinen Kapitelsbrüdern zu entscheiden. Die Weiterklage ist an den Dechanten des Hauptkapitels zu richten. Müller G. E. Archiv. 48/95 - 96
Die Hattertgrenze der Flur von Schorsten wird gegen Haschagen, Mildenburg und „Urmonjen“ /Armeni/ neu festgesetzt. Nussbächer, NW 23.03.1980
1582: Es wird das Vierdörfer-Kapitelbuch angelegt. Es trägt den Titel „Liber Statutorum sive Legum capituli Chanadiesis“ Aus dem Vorhandensein dieses Buches entnehmen wir, dass die vier Dörfer eine Einheit nicht nur im politischen, sondern auch im kirchlichen Leben gebildet haben. Diese kirchliche Einheit wird diesmal nach dem Ort Scholten benannt.
Müller G. E. Archiv 48/69
1587: Fürst Sigismund Barhori befiehlt die Durchführung einer Hattertbegehung zwischen „Sorostely und Armeni und bestätigt dieselbe. Pergamenturkunde im Schorstener Pfarrarchiv, dem Nationalarchiv übergeben. Dabei werden die Hattertnamen „collis Bydöskut“ /ein Hügel/ und „fosstum Zekesfeye“ /ein Graben/ genannt.
1609: Die Ratsgeschworenen „in possessione Schorostöl“ stellen für den Leineweber Laurentius Weber aus Kleinschelken einen Geburtsbrief aus. Das Vorhandensein von Geschworenen lässt die Annahme zu, dass die Gemeinde über eine Gewisse Selbstverwaltung verfügte. Nussbächer, NW 23.03.1980
Im 17. Jahrhundert kommt der Ort in den Besitz der Familie Teleki. Seit dem 17. Jahrhundert erscheint die Familie Teleki als Grundherrschaft des Ortes.
Teutsch J.: Mitteilungen aus den Gemeinden Abtsdorf, Schorsten und Scholten 1898
1657: Der Landtag weist „Csanád, Sorostely, Monor, Holdvilag“ und andere Orte dem Fürsten Georg Rakotzi II, dessen Sohn Franz Rakotzi und dessen Mutter Sophia Bathori für 24.000 Taler zu. Diese Zuweisung hat wohl wegen der 1660 erfolgten Überwindung des Fürsten Rakotzi II keine dauernde Bedeutung. Kraus, Siebenbürgische Chronik I/322
1663: Der Ort wird von Tataren zerstört.
Oberth M. Monographie der Gemeinde Schorsten S. 6, Pfarrarchiv
1668: Aus Satzungen erfahren wir, dass die Surrogatie sich den Dechanten wählt. Die Gerichtsbarkeit übt der Dechant des Hauptkapitels mit dem Dechanten der Surrogatie aus. Bei Pfarrwahlen hat der Schelker Dechant 3 – 4 Bewerber als Kandidaten aufzustellen. Der Senior des Schelker Kapitels kann noch einen weiteren Kandidaten hinzufügen, während der Dechant der Surrogatie beliebig viele Kandidaten nennen darf. Die Präsentation besorgt der Dechant des Hauptkapitels oder der Surrogatiedechant. Die Hinterlassenschaftstellungen besorgt der Schelker Dechant mit dem Surrogatiedechanten. Müller G. E. Archiv 48/96-97
1699: Die sächsische Nationsuniversität erhebt Einspruch wegen Eingriffe in die ihr zustehende Gerichtsbarkeit der Orte Scholten, Schorsten und Abtsdorf. Müller Arch. 44/410
1705: Der Ort wird von Kurutzen verbrannt und zerstört. Oberth M. Monographie Schorsten
1716: Von den 35 Eimer Wein, die in der Sakristei aufbewahrt waren, sind 16 Eimer ausgeronnen. Die Amtsbrüder der Surrogatie stellen fest, dass nur das alte Fass schuld sein kann. Matrikelband I
1727: Es verpflichtet sich ein „Binder“ Michael Mecker von des Grafen Hof die Kirche mit Fässern zu versehen. Matrikelband I
1774 – 1787: Nicolaus Vanja, Gutsverwalter des Telekischen Gutes von Schorsten, beraubt 1774 die durch den Ort reisenden Hermannstädter Bürger Michael Fernengel und Michael Clemens. Er hält ihre Pferde zurück und nimmt ihnen Gepäck und Mundvorrat ab. Auf diese Weise will er sich dafür schadlos halten, dass von zwei Hermannstädter Fleischhauern ihm bei einem Schweinekauf 4 Gulden zurückbehalten worden waren. Daraus entwickelt sich ein langer Prozess, der sich durch viele Instanzen hindurch zieht. Vanja wird sogar vom Hof zum Schadenersatz verurteilt. Immer wieder findet er aber sein Hintertürchen, um dem Vollzug dieser Anordnung des Hofes zu entgehen. 1787 endet der lange Prozess, ohne dass die geschädigten Hermannstädter zu ihrem Recht gekommen sind.
Schuller G. A.: Faustrecht im 18. Jahrhundert, Neuer Volkskalender 1909, S . 112
Vor 1848 aus der Zeit der Leibeigenschaft ist mündliche folgendes überliefert: Ein Untertan hatte je nach der Größe seines Besitztums bis 3 Arbeitstage oder 2 Tage mit Wagen und Gespann wöchentlich der Herrschaft zu leisten. Er musste sich bei der Arbeit selbst beköstigen. Regnete es so wurde der Arbeiter heimgeschickt und der Arbeitstage musste bei gutem Wetter nachgeholt werden. So kam es, dass ein Familienmitglied ständig Fronarbeit leisten musste. Die Hofrichter der Gutsherrschaft zogen die Untertanen zu verschiedenen „freiwilligen“ Leistungen heran. Die Ernte durfte man nicht selbst heimführen, bis nicht die ganze Ernte der Gutsherrschaft eingebracht war. So verdarb oft die Ernte der Untertannen. Die Frauen mussten Hanf bereiten helfen, spinnen und weben. Mit Stockschlägen und Arreststrafen war man freigiebig. Der niedere Steintisch vor der Wohnung des Hofrichters diente zur Ausführung der Prügelstrafen. In den Keller des Gutshofes wurden Untertannen zur Strafe eingesperrt. Abends schlichen sich die Kinder an den Keller heran und ließen an langen Seilen durch die Dunstlöcher des Kellers ihren hungernden Vätern und Müttern Brot hinunter. Wenn in dieser Familie viel Krankheit war, so wurde der „unnütze Untertann“ fortgejagt.
Teutsch Julius, 1898/21
1848: Ortsbewohner Ilie Popa, Mathias Barth und Martin Hauptkorn überreichen dem Militärkommando in Hermannstadt eine Klageschrift, in der sie sich beschweren, dass vor allem diejenigen durch Militäreinquartierung belastet werden, die an der Versammlung der Rumänen von Blasendorf teilgenommen haben.
Karpatenrundschau Nr. 12, S. 6 vom 10.05.1968
1875: Noch sind alle Häuser des Ortes mit Stroh gedeckt. Neuer Weg 04.03.….
1886: Durchführung der Kommassation (Zusammenlegung von Grundstücken).
Teutsch Julius: Mitteilungen 1898/25
1909: Sächsische Wirte kaufen den „Kratschäbäsch“ und von der Vereinsbank Wald und Grund in Abtsdorf. Gedenkbuch S 1
1927: Durch den „Sachsenbund“ wird die Gemeinde so verhetzt, dass nur 5 Taxenzahler ihren Verpflichtungen nachkommen. Gedenkbuch
1929: Die Staatliche Exekution gegen säumige Zahler wird in Anspruch genommen. Es kommt zu dramatischen Auftritten, aber schließlich doch zu kleinen Pfändungen, da die Staatsorgane keine Gewalt anwenden. Gedenkbuch
Adlige
So weit die Erinnerung reicht, ist der Ort im Besitz der gräflichen Familie Teleki gewesen. Die Grafen Teleki waren oft Inhaber hoher Ämter und teilweise Gelehrte. Sie haben sich nicht persönlich um ihre Untertannen gekümmert, die vom Hofrichter oft mit Härte behandelt wurden. Teutsch Julius: 1898/22
Von den Grafen ist mündlich überliefert, dass sie nie in Schorsten wohnten. Nur selten sind sie in der Gemeinde erschienen. In der Hungersnot am Anfang des 19. Jahrhundert hat Graf Samuel Teleki aus seinen Vorräten den Untertanen billig Weizen verkauft. Auch sonst wurden die Untertanen des Samuel Teleki besser behandelt, als die des anderen Grafen
Teusch Julius
1848: Bei der Aufhebung der Leibeigenschaft werden als Grundherren die Erben des Grafen Samuel Teleki genannt. Grimm, Urbarialwesen
1895: In den Händen der gräflichen Familie Ladislaus und Samuel Teleki sind noch 2.462 Joch Grund. Das sind etwa 42 % des Gesamthatterts von Schorsten.
Oberth Michael: Monographie von Schorsten. Handschrift im Pfarrarchiv von Schorsten S. 10
An die einstigen Grundherren erinnern die 2 ehemaligen Gutshöfe. Einer befindet sich an dem gegen Abtsdorf zu gelegenen Dorfende. Auf ihm ist ein großer sehr geräumiger in den Berg hineingegrabenen Weinkeller. Ein zweiter Gutshof befindet sich neben dem Pfarrhof.
Lokalaugenschein 1961
Auf dem zweiten Gutshof ist ein sehr großer Keller mit einem lang gestreckten Gebäude „Gäbänasch“ genannt. Lokalaugenschein 1977
Hattert
Der Hattert umfasst 5.909 Joch und ist im Jahr 1895 folgendermaßen aufgeteilt:
2.462 Joch – Grund der Grafen Ladislau und Samuel Teleki
1.290 Joch – politische Gemeinde
72 Joch – evangelische Kirche und Pfarre
52 Joch – griechisch-katholische Kirche
794 Joch – Besitz von Sachsen
1.237 Joch – Besitz von Rumänen
2 Joch – Besitz von Juden
Michael Oberth, Monographie
Hatternamen
Folgende aufschlussreiche Hattertnamen sind feststellbar: „Cratschäbäsch“, „Kiep“, „Sandsberg“, „Am Kreuz“, „Galgenberg“, „Aen der Käll“, „Aen der Gewand“, „In der Dorstaxt“, „Im Trojan“, „Aem Botsch“, „Gisbrich“.
Mündliche Angaben von Ortsbewohnern 1941
Pfarrer S. Schuster aus Haschagen schreibt 1884: „In der Nähe von Haschag, auf der Hutweide des auf Schorester Gemarkung befindlichen Graf Telekischen Gutes „Szedinka“ ist am 28. Oktober 1883 durch den Hofrichter Pioykovski die vollständige Grundmauer einer Kirche aufgefunden worden……. Der inner Raum der Kirche ist im Ganzen 13 m lang und im Schiff 6 m breit. Der Chorraum für sich, von halbrunder Apsis abgeschlossen ist 5 m lang, und 4,5 m breit, die Umfassungsmauer durchgehend 1,3 m dick. Das Material besteht aus in rohen Quadern gebrochenem Tonschiefer. ….. Nebstbei befinden sich im Schutt vereinzelte Ziegelsteine - vortreffliches Material. Das Mauerwerk ist, nach den noch unversehrten Mauerresten zu schließen und nach Beschreibung des genannten Hofrichters, Gussmauer-werk, in dem die Außenflächen der Mauer gebaut, der hohle Zwischenraum mit kleinen Bruchsteinen und reichlichem Kalkgesättigtem Mörtel ausgefüllt ist. Unter der nördlichen Umfassungsmauer des Schiffes, in der Mitte ihrer Länge, fanden sich auch Teile eines Menschenskelettes, nämlich ein vollständiger Schädel, Knochen vom Ober- und Unterschenkel und ein Halswirbelknochen….. Die Kirche stand auf dem niedrigen Vorsprung eines Bergrücken, der sich von der Wasserscheide des Weißbaches und des kleineren östlichen Zekeschbaches halbkreisförmig umrahmte Talgründe teilt. Im nördlichen Tal liegt 1.000 Schritt von der Kirche, auf der Sonnseite, der Graf Telekische Meierhof Szedinka, im südlichen, etwas breiterem Tal liegt in der Mitte ein etwa 500 m langer, ovaler isolierter Hügel. Beide Tälchen sind breit genug, um bequem ein Dorf in sich zu fassen. Die Volkssage heißt den Ort, wo die Kirche aufgefunden worden ist, hinter der Kirche… Von der Kirche aus hat man sowohl nach Ost und Süd in beide Talgründe, wie auch nach West in das Haupttal hinab einen freien Ausblick. „Man ist berechtigt, hier den Rest einer sehr frühen sächsischen Ansiedlung zu vermuten“. In dieser Vermutung wird man bestätigt durch den allem Anschein nach romanischen Charakter der Bauart, soweit sich derselbe aus den aufgefundenen Resten erkennen lässt. Der halbrunde Chorschluss, das massige Mauerwerk, das Fehlen irgendwelcher Grundmauern von Strebepfeilern, die sorgfältig gearbeiteten langen und schmalen Ziegelsteinen deuten auf das 12. oder 13. Jahrhundert.
Korrespondenzblätter 1884/4
Höfe
1875 waren alle Häuser noch mit Stroh gedeckt. Die ersten mit Ziegeln gedeckte Häuser waren die Häuser in der Hauptstraße des Andreas Linzing, des Martin Linzig und des Mathias Hiehn. Mündlich von Ortsbewohnern 1941
Altes Gemäuer findet man in den Höfen der Gassenzeile gegenüber der Kirche, wo Thomas Linzing und Michael Hiehn wohnen. Dort wurden auch Quellen aufgedeckt, unterirdische Gewässer und Kellergewölbe. Ein alter behauener Stein wurde daselbst gefunden. Ein alter Stein wurde als viereckige Steinplatte benützt im Haus des Andreas Frank in der Hauptgasse. Ein anderer alter behauener Stein ist bei Andreas Groffner eingemauert. Der im Hof von Andreas Frank befindliche Stein hat Reliefandeutungen. Lokalaugenschein 1941
Kirche
13. Jahrhundert: Angeblich erfolgte in diesem Jahrhundert der Bau der alten Kirche, die romanisch gewesen sein sollte. Abseits der Kirche soll sich ein Glockenturm befunden haben. Die Kirche war von einer Mauer umgeben. Sie stand im heutigen an der Gassenseite gelegenen Pfarrgarten. Mündlich von Gemeindegliedern 1941
1510: Eine Jahreszahl aus der alten Kirche ist in einer Nische der jetzigen Kirche zu sehen.
Gedenkbuch
1856 Wegen Einsturzgefahr wird die Kirche gesperrt. Zwei Jahre hindurch wird im Pfarrhaus Gottesdienst gehalten. Wenn zu wenig Raum war, saßen die Zuhörer im Pfarrhof und es wurde aus einem Fenster gepredigt. Oberth Michael: Monographie S. 15 f
Zwischen 1856 – 1877 wird das Kirchengewölbe mit Wiesenbäumen eingestossen. Infolge davon fällt die Wand der Nordseite bald um.
Teutsch G. D. Generalkirchenvisitationsberichte Hermannstadt 1925/1926
1859: Zur Abhaltung der Gottesdienste wird als Notbau eine Holzkapelle errichtet, in der bis 1882 Gottesdienst gehalten wird. Gedenkbuch
1877: Von Chor und Schiff stehen noch die Mauertrümmer der Südseite. Sie haben Rundbogenfenster. Das Dach der alten Kirche schützt den Notbau der neuen Holzkirche. Das Südportal ist noch vorhanden. Über ihm sind Bildreste sichtbar. 4 Männer in grün-braunen Gewändern einer mit dem Buch in der Hand. Östlich davon ist eine zweite Gruppe erkennlich.
Teutsch G. D.: Generalkirchenvisitationsbericht s. 262, 265
1880 – 1881: Durch Baumeister Wilhelm Melas wird die heutige evangelische Kirche gebaut. Es ist eine einfache Saalkirche mit angebautem Glockenturm mit Pyramidenblechdach. Die Herstellungskosten belaufen sich auf 8.925 Gulden. Der Gustav-Adolf-Verein unterstützt die Gemeinde. Weber Arnold: Festschrift/Mediasch 1912/133
Zur Deckung der Kosten gibt jeder Wirt den 20. Teil seiner Ernte an Most, Korn und Mais.
Gedenkbuch S. 39 -40
1882-VI-29: Die neu gebaute evangelische Kirche wird durch Bischof Georg Daniel Teutsch eingeweiht. Weber Arnold: Die Gustav-Adolf-Gemeinde des Schelker Kirchenbezirkes, in „Festgabe für die sieb. sächs. Vereine in Mediasch“ 1912 S. 133
1955: Die Kirchenmauern werden gründlich repariert. Mündlich, Lokalaugenschein 1961
Altar
Es ist ein Flügelaltar vorhanden, der in der Zeit um 1560 hergestellt worden ist. Im Aufbau entspricht er den Altären von Radeln und Schweischer. Die Statue, die den Schrein einst zierte, ist verschwunden. Gut erhalten hat sich das geschnitzte durchbrochne Ornament, das die Altarnische oben anschließt. Die Gemälde des Altars stellen folgendes dar:
Innere Flügel links: 1. Gethsemane, 2. JCH wird gemartert, 3. JCH vor Kaiphas, 4. Kreuzigung.
Innere Flügel rechts: 1. JCH an der Martersäule, 2. Grablegung, 3. Gefangennahme, 4 Kreuzweg
Äußere Flügel rechts: 1. Verkündung der Geburt, 2. Anbetung der 3 Weisen
Äußere Flügel links: 1. Mariä Heimsuchung, 2. Christi Geburt.
Trotz der rohen Übermalung lässt sich feststellen, dass Malereien von Dürer zur Vorlage benützt worden sind. Friedrich Teutsch sagt 1896 von den Malereien: „In Zeichnung und Farbe ist dies edle Arbeit“. Die Predella (Kunstwissenschaft: Podest, der als Unterbau für meist gotische Altäre benutzt wurde) besitzt ein Abendmahlsbild. In der Nische des Mittelbildes waren noch auf der linken Seite 1896 zu lesen: „Jobst Pfreumhter, Johannes Cibiniensis 1508“. Im Goldgrund war zu lesen: „Daniel Vloveber Coron 1654“. Rechts war zu lesen: „Daniel Her…. ist campanator (Glöckner) 1589 et 1590 et 1591 et 1592et 1593, Dan Blasz. Coron 1658“. 1752 wird das Mittelbild gemalt, das eine Kreuzigung darstellt. Im 18. Jahrhundert wird eine geschmacklose Bekrönung hergestellt. Der Altar hat einen einfachen Ziegelunterbau. Eine Grabplatte wird als Stufe benützt. 1904 werden die Bilder übertüncht und dadurch das Kunstwerk entstellt.
Teutsch Fr.: Korrespondenzblätter 1896/47, Roth: Altäre 93 – 94, Lokalaugenschein 1961
Orgel mit 7 Registern
Die Orgel ist ein Positiv von Samuel Mätz aus 1795. Es ist eine erste Orgel, die Hermann Binder, der erste Orgelbauer unserer Kirche, restauriert hat. Die Orgel war stark verwahrlost. Die Kosten trugen die Gemeinde und die Landeskirche. Die Orgel erhielt eine neue Klaviatur und einen elektrischen Gebläsetrieb (Ventilator). Nach Überprüfung der Arbeiten wurde die Orgel am 15.09.1973 das erste Mal wieder vor der Gemeinde gespielt.
Kirchliche Blätter 1974
Sie wurde auch 1870 von W. Hörbiger repariert (handschriftlich. ergänzt). H. Binder 1983
Sakramentsnische
An der Nordwand des Chores ist die Sakramentsnische aus dem alten Gotteshaus angebracht.
Oberth: Monographie S.17
Sie ist von einem breiten Spitzbogen überhöht! Lokalaugenschein 1961
Taufgerät
Es ist ein großes und schweres inschriftloses Steintaufbecken vorhanden. Es ist achteckig und stammt aus dem 15. Jahrhundert. Gedenkbuch 3
Glocken
Eine Glocke aus 1568 hängt auf dem Turm. Sie trägt folgende, nicht genau entzifferbare Inschrift: „H. Thomas hoc Galles Unger Soli Deo Gloria G. R. 1568“. Es ist die kleinste Glocke. Arch. 4/231
Die große Glocke trägt folgende Inschrift: „Erhalt uns Herr bei Deinem Wort, erhalt es deutsch an diesem Ort. Gestiftet von den Schorester Waldverkäufern - Schorsten Pfingsten 1924“.
Die mittlere Glocke trägt folgende Inschrift: „Dem Andenken unserer Verstorbenen gewidmet – Schorsten Pfingsten 1924“.
Die beiden Glocken sind 1924 von Schilling und Lattermann in Apolda in Sachsen gegossen worden. Lokalaugenschein 1961
Kirchenburg
Um 1700 wird beschlossen: „ In der Kirchenburg oder Vestung soll auf einen jeden Hof eine Stelle zur Kammer gegeben werden und soll der Reiche nicht mehr als der Arme besitzen, denn es ist ein Gemeinschaftsort und zur Zeit des Baus muss der eine so gut als der andere, die nötige Hülfe leisten“. Matrikelband 1
Von der abgetragenen Kirchenburg ist durch mündliche Tradition zu erfahren, dass sie aus einer Umfassung und einem Wehrturm bestand, der nicht unmittelbar neben der Kirche stand und gleichzeitig Glockenturm war. Mündlich durch Gemeindeglieder 1941
Ortsname
Folgende Ortsbezeichnungen lassen sich urkundlich nachweisen:
1311/42 „Sorensten“ UB. I-328-301
1335 „de Camino“ mon. Vat. Hist. I/114
1416 „ Soristen“ Ub. IV-1794-17
1417 „ Sorosthen“ Ub. IV-1827-55
1470 „ Sorosthyn“ Nationsarchiv U. III 186
1476 „Schoristen“ Ebendort U. II 367 1488
1488 „Sothenstein“ Ebendort U. II 45 458
1492 „Sorosthyen“ Ebendort U. II 514
1529 „Schorystyn“ Arch. 15/59 - Honteruskarte – „Schoresten“
Scheiner W.: Die Ortsnamen im mittleren Teil des südl. Siebenbürgens 1926/136
1530 „Schoresten“ Arch. 28/492
1587 „Sorostely“ Pfarrarchiv
1599 „Sorostein“ Arch. 1/201
Der Name steht mit dem Wort Schornstein in Verbindung. Auch die einmal vorkommende Bezeichnung „de Camino“ ist eine ungarische Übersetzung von Schornstein /„kemeny“/ Von Schorstein ist auch der ungarische Name „Sorostely“ und der Rumänische Name „Sorostin“ Abzuleiten. Kisch, Archiv 45/296
Pfarrhof
1862: Das Pfarrhaus wird fast neu gebaut. Nur der gegen den Hof gelegene Teil bleibt stehen. 500 Gulden kostet der Neubau. Die Kosten werden durch Naturalabgaben der Gemeinde-glieder getragen. Während des Baues darf der Pfarrer kostenlos im nebenstehenden Gutshof der gräflichen Familie Teleki wohnen. Gedenkbuch
1874: Am Pfarrhof brennen Scheune und Stall nieder. Im selben Jahr jedoch wird schon die Scheune und im folgenden Jahr der Stall wieder aufgebaut. Gedenkbuch
Pfarrhaus
1889 – 1890: Das Pfarrhaus wird repariert. Gedenkbuch
Rechtslage
Kirchlich war Schorsten ein Bestandteil des Schelker Kapitels. Schon um 1335 ist der Pfarrer des Ortes Mitglied des Schelker Dekanats. Mon. Vat. Hist. I/114
1469 ist ein Scholtener Dekanat erwähnt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, gehörte Schorsten auch zu diesem Dekanat, das aber doch nur als eine Surrogatie, eine abhängige Unterab-teilung, des Schelker Kapitels aufzufassen ist. Theil Werner:Urkundenbuch Me. Kap. 18 – 37
Aus den Statuten des Schelker Kapitels erfahren wir 1577, dass die vier Dörfer Schorsten, Donnersmarkt, Abtsdorf und Scholten als Vierdörfersurrogatie eine Unterabteilung des Schelker Kapitels bildeten. Müller G. E.: Arch. 48/95
Der Dechant des Kapitels ist „seit undenklichen Zeiten“ immer der Pfarrer von Kleinschelken.
1582 wird für die 4 Dörfer ein Kapitelsbuch angelegt. Wieder wird diese Surrogatie das “Scholtener Kapitel“ genannt.
1590 erfahren wir, dass der evangelische Bischof diese Unterstellung unter das Schelker Kapitel vorgenommen hat. Die Abhängigkeit der 4 Gemeinden vom Schelker Dechanten ist ziemlich erheblich gewesen. Ebendort
Politisch gesehen ist Schorsten allezeit eine untertänige Gemeinde des Unterweissenburger Komitates gewesen. 1319 tritt die Gemeinde als Besitzung der Egrescher Abtei in die Geschichte ein. Ub. I-328-361
Die Egrescher Abtei war in der Nähe von Arad gelegen, also weit von diesen Besitzungen gelegen. Daher war es natürlich, dass Schorsten, zusammen mit den anderen Egrescher Abteibesitzungen Abtsdorf, Scholten und Donnersmarkt immer mehr Anschluss an die Hermannstädter Provinz suchte. So leisteten 1416 die Besitzungen mit der Hermannstädter Provinz Kriegsdienste. Ub. IV-1794-17
Die 7 Stühle hatten also gleichsam die Egrescher Abteibestimmungen unter ihrem Schutz. Für die Zeit der Vakanz des Ergrescher Abtstuhles, wurde dieses Schutzrecht auch 1417 durch königliches Privileg gesichert. Ub. IV-1827-55
1476 ist erwähnt, dass auch ein Steuerverband mit Hermannstadt bestand.
Nationsarchiv U II 367
Immer wieder versuchten jedoch die Behörden des Adelsbodens, die Abteibesitzungen zur Steuerzahlung zu verhalten. In diesem Zusammenhang kam es sogar zu Gewalttaten. Aber die Hermannstädter Provinz setzte sich erfolgreich für die Abteigemeinden ein. Anderseits nahm sie die Gemeinden auch gegen den Egrescher Abt in Schutz, wenn er zu hohe Abgaben forderte. Um 1500 werden durch päpstliche Verfügung nach Auflösung der Egrescher Abtei die Vierdörfer dem Tschanader Bistum einverleibt. Vjschr. 1934/23
Nach Auflösung der Egrescher Abtei erscheinen die Vierdörfer als Besitz von Adligen.
Vjschr. 1934/24
Der Hermannstädter Provinz ist es nicht gelungen, die Besitzungen dem eigenen Rechtsgebiet einzuverleiben, trotzdem Ansätze dazu vorhanden waren. Ebendort S. 24
Im 17. Jahrhundert kommt der Ort in den Besitz der Familie Teleki. Teutsch J.: S. 19
Noch 1699 lässt sich feststellen, dass mit der Hermannstädter Provinz ein Zusammenhang in Frage der Gerichtsbarkeit bestand. Müller G. E.: Arch. 44/410
Die gräfliche Familie Teleki bleibt bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft im Besitz von Schorsten. Grimm, Urbarialwesen
Ein nicht adliger Vorfahr der Familie Teleki hat seine Besitzungen in Schorsten und Alämor durch Fürstengunst zu Geschenk erhalten, teilweise aber auch in Zeiten der Not um geringen Preis erworben. Die Glocken der Kirche lagen in einem Brunnen in der Nähe begraben.
Müller-Orend, Sieb. Sagen 1972/335
„Am Ausgang des Thales und in dem Thal, in welchem jetzt noch Haschagen liegt“ waren früher noch 5 andere sächsische Dörfer und zwar: Krötendorf, Weiherdorf, Dorstadt, Sachsenhausen und Rothkirch.
Müller Friedrich: Siebenbürgische Sagen, 2. Auflage 1885 Nr. 468 S. 299
Schule
1582: Die Statuten der Vierdörfersurrogatie mahnen die Lehrer zum Fleiß bei Unterricht der Knaben und fügen dann hinzu, „wenn sie welche hätten“. Es ist also auch an die Möglichkeit gedacht, dass die Knaben die Schule nicht besuchen. Brandsch H. A. 44/455
1599: Der spätere Generaldechant Michael Bayer ist in „Sorostein“ in die Schule gegangen.
Arch. 1/201
1694 wird ausgemacht, wie viel Schullohn der Rektor bekommen soll. Matrikelband I
1857: Aus Rutenwerk wird eine Schule gebaut, für die 300 Gulden gezahlt werden müsse. Diese bestand aus einem einzigen Klassenraum, aus einer Laube und aus einem einzigen dunklen Wohnzimmer, wo zugleich Rektors Wohnung und Küche war. Gedenkbuch
Aus diesem Zeitausschnitt wird von einem Lehrer Eisenburger erzählt, der während des Unterrichtes sich Palukes kochte. Dieser holte sich sein Holz aus dem „Kracebäsch“. Auf einem Schlitten wurde das Holz in einem Graben bis in die Gemeinde gebracht.
Mündlich von Gemeindegliedern 1941
1888: Die jetzige Schule wird gebaut. Gedenkbuch
Zehntrecht
In den Gemeinden der Vierdörfersurrogatie beziehen die Pfarrer nur eine einzige Zehntquarte.
Müller G. E. 48/178
Auch im Bezug dieser einen Quarte müssen die Gemeinden 1573 durch den Fürsten besonders geschützt werden. Aktenkopie im 2. Matrikelband der Kirchengemeinde Schorsten
Die mündliche Überlieferung erzählt, dass der Gutsherrschaft 3 Quarten abzuführen waren. Bis ins Kleinste und engherzig wurden die zu Gunsten der Gutsherrschaft gemessenen Quarten eingetrieben. Teutsch Julius 22
Fassbinder
1644: Die Hermannstädter Fassbinderzunft beklagt sich bei der Fassbinderzunft von Kleinschelken, dass „Etlige von Eyeren Mittbrüdern zu Schoresten und zu Feijendorff umb den Herst han angehalten“, d. i. dass sie sich in den genannten Dörfern das alleinige Recht des Verkaufes von Fässern in der bevorstehenden Weinlese ausbedungen haben.
Sieb. Sächs. Wörterbuch, Band II/129
Sedinka
In dem Weiher „Sedinkä“ bei Schorsten befinden sich Reste einer Kirche mit romanischem Charakter aus dem 12 – 13 Jahrhundert. Korrespondenzblätter 1884/4-5
1885 wurden ihre Grundmauern aufgedeckt. Müller, Sagen 468
Zusammengestellt September 1981 von Dr. Helmut Klima
Elfriede Schnell, Homburg-Schwarzenbach am 29. Januar 2012