Schorsten und seine lange Geschichte

Kurzer Geschichtlicher Überblick

Die Gemeinde Schorsten, rumänisch Sorostin, ungarisch Sorostely, liegt im Kokelgebiet, je 30 - 38 km von Blasendorf, Mediasch und Hermannstadt entfernt. Die Nachbargemeinden Abtsdorf, Donnersmarkt, Scholten und Schorsten hatten einen Sonderstatus: infolge einer Schenkung des ungarischen Königs Andreas II. aus dem Jahre 1224 gehörten sie dem Kloster der Egrescher Abtei (westlich von Arad).

  •  1311 wird Schorsten erstmals urkundlich erwähnt: König Robert teilt den Sachsen in Hermannstadt mit, daß die Gemeinde dem Abt Egidus von Egresch gehöre.

    Namensgebung:

    Wie der Namen "Schorsten" entstanden ist, ist nicht mehr genau nach zu vollziehen. Im Wesentlichen gibt es zwei plausible Erklärungen:

    Version 1.

    Vermutung und Volksmeinung
  • Der Ort erhielt seinen Namen vom moorigen vulkanischen Gelände am Dorfende, wo besonders im Winter Gase und Dämpfe aufstiegen. Daher soll das Dorf lateinisch "de Camino", also Schornstein, bezeichnet worden sein, woraus der Namen Schorsten sowie das ungarische Sorostely und rumänische Sorostin abgeleitet wurden.

    Version 2:

    Untersuchungen von Pierot Frisch und Darstellung in seinem Werk "Auswanderung zwischen Rhein und Maas nach Siebenbürgen".
  • der Namen "Schorsten" ist abgewandelt vom ursprünglichen Auswanderungsort, dem phälzischen Allod "Scherstein" (im Rheingau).
    1195: Bestätigung der Besitzungen des Simeonstiftes zu Trier durch den Kaiser Heinrich VI., (MRR, BdII, S. 203, -737-).

    Schersten (1154) [Mittelrheinisches Urkundenbuch 1 Nr. 577, S. 634-635]

  • 1311 possesio seu villa Sorensten.
  • 1333 socerdos de camino, poss.Soristen.
  • 1477 poss.seu villa Sorosthen.

    Auch die ofizziele rumänische Version - lt Hompage von Kleinschelken und Schorsten,  bestätigt diese Version.


    Wichtige geschichtliche Ereignisse
     
  • Schorsten und die drei erwähnten Gemeinden betrachteten sich dem Freitum der Sachsen zugehörig und hatten richterliche Befugnisse. Durch Eingaben an den jeweiligen König versuchten sie, ihr Freitum bestätigen zu lassen. Daher befahl König Sigismund dem Wojwoden, die vier Dörfer vor Übergriffen seitens des Adels zu schützen und stellte sie 1417 unter den Schutz Hermannstadts.
  • 1476 verbat der König dem Bischof von Tschanad, die Dörfer aus dem Verband der Sachsen zu reißen. König Mathias Corvinus befahl 1485 den vier Gemeinden, ihre Steuern zusammen mit den Sieben Stühlen zu zahlen.
  • Der Wojwode Bathory verbat dem Adel 1492, Steuern von diesen Dörfern zu erheben. 1496 zahlte Schorsten 100 Gulden Steuern an den Bürgermeister von Hermannstadt. Ein Jahr später wurden die vier Gemeinden dem Tschanader Bistum einverleibt.
  • In der Zeit von 1540-1626 verlieh König Zapolya diese Ortschaften seinem Anhänger Mailath, so daß jene dem Recht des Komitatsboden unterstellt waren und die Verbindung zu Hermannstadt abgebrochen wurde.
  • Die erste Wehrkirche wurde um 1300 errichtet: eine Kirche mit Ringmauern und Wehrturm, im heutigen Pfarrgarten gelegen. Nach dem Zerfall der Wehrkirche wurde 1880/81 eine neue Kirche gebaut. 1657 wurde eine Schule aus Rutenwerk errichtet, 1857 durch einen Holzbau ersetzt. Eine Schule aus Ziegeln wurde 1888 gebaut. Das Gebäude steht auch heute noch, dient aber nicht mehr dem Unterricht, nachdem 1959 eine große Gemeinschaftsschule zustande kam.
  • Die landlos rumänische Bevölkerung wurde schon frühzeitig vom Egrescher Kloster und später von den Adligen aus dem Gebirgsraum um Saliste in Schorsten angeseidelt, da die geringe sächsische Bevölkerung den Hattert von über 5000 Joch nicht allein bearbeiten konnten, zumal sie ihren eigenen Grund zu bestellen hatte. Laut erster genauer Statistik von Dr. Oskar von Meltzel (1886) zählte Schorsten 1765 nur 165 sächsische Einwohner und wies 1857 folgende Zahlen auf: 214 Sachsen, 623 Rumänen, 14 Ungarn, d.h. 851 Einwohner. Von 1647 Einwohnern im Jahre 1930 waren 457 Sachsen, 1054 Rumänen, 55 Ungarn, 70 Zigeuner und 11 Juden.
  • Schorsten gehörte zu den besten Weinbaugebieten in Siebenbürgen; bei vielen Weinausstellungen wurden die Schorstner Weine ausgezeichnet. Nach dem Anschlß Siebenbürgens an Rumänien verloren die Sachsen aus Schorsten zum Teil ihren Gemeinschaftsbesitz. 1945 wurde die sächsische Bevölkerung enteignet und 1470 Joch an 210 rumänische Familien verteilt.
  • Die größten Verluste erlitten die Sachsen in Schorsten durch die Deportation: 126 Personen wurden verschleppt, von denen 12 starben. Hinzu kamen 57 Soldaten, die in der deutschen Armee dienten und von denen 17 fielen. In diesen Jahren verminderte sich die Bevölkerung also um 183 Personen, was 40% der Sachsen ausmachte. Infolge der Enteignung und Kollektivierung wanderte besonders die junge Bevölkerung, sowohl Sachsen als auch Rumänen, in die Städte ab, so daß die Gemeinde 1988 nur noch etwa 700 Bewohner zählte, davon 68 sächsische Höfe mit 209 Seelen. Heute leben in Schorsten noch zwei Sachsen in zwei Familien als Mischehen.

 

Daten zur Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde Schorsten

 

 

 

Die Geschichte dieser Gemeinde ist eng verknüpft mit der Geschichte der Nachbargemeinden Donnersmarkt, Scholten und Abtsdorf!

 

1319: König Karl Robert teilte den Sachsen von Hermannstadt und der Hemannstädter Provinz mit, Abt Egidius von Egresch habe ihm erklärt, dass die Besitzungen Abtsdorf /„villa Abbatis“/, Scholten /„Salencen“/, Schorsten /„Sorensten“/ und ein Teil von Kleinschelken /„villa Sachelk“/ seiner Abtei zugehörig seien. Durch den verstorbenen Woiwoden Ladislaus seien sie aber besetzt gewesen. Nun stellt der König diese Besitzungen wieder der Egrescher Abtei zurück und beauftragt die Sachsen von Hermannstadt diese Besitzungen von allen Gewalten zu schützen, so dass die Bewohner, die der König in seinen besondern Schutz genommen habe, ungehindert der Abtei Dienste zu leisten haben in der Lage wären. Aus dieser Nachricht ergibt sich, dass Schorsten eine untertänige Gemeinde war und schon seit längerer Zeit eine Besitzung der westlich von Arad gelegenen Egrescher Abtei war. Bei dieser Gelegenheit wird der Ort das erste Mal urkundlich erwähnt.                               Ub. I -328-301

 

1332: In päpstlichen Steuerregistern wird ein Pfarrer „Philippus, sacerdos de Serunsten“ erwähnt. Bei dieser Gelegenheit wird das Dorf das erste Mal unter die Gemeinden des Schenker Dekanates gerechnet.

                                    Monumenta Vaticana Historica I/114, NW vom 23.03.1980 Nussbächer

 

1333: In den päpstlichen Steuerregistern wird als ein Pfarrer des Schenker Dekanates “Philippus, sacerdos de Camino“ erwähnt.                     Monumenta Vaticana Historica I/114

 

1416: König Sigismund befiehlt dem Woiwoden die Bewohner der Egrescher Abteibesitzungen Donnersmarkt, Scholten, Abtsdorf und Schorsten gegen Übergriffe durch den Adel zu schützen. Diese Abteibesitzungen haben also damals eine Einheit gebildet. Sie hatten das Recht mit dem Aufgebot der 7 Stühle Kriegsdienste zu leisten. Da die Adligen ihnen dieses Recht streitig machten, bekräftigt es der König erneut.                  Ub. III-1794-17

 

1417: Der Egrescher Abt Emerich, der früher königlicher Hofkaplan war berichtet dem König Sigismund, dass oftmals nach dem Tod oder der Versetzung eines Abtes weltliche Machthaber sich die Egrescher Abteibesitzungen aneignen, die Bewohner mit Abgaben belasten und aus den Händen der Abtei zu reißen trachten. Da der König der Abtei besonders gnädig war, verbietet er – selbst den höchsten Würdenträgern – die Ausnützung dieser Abteibesitzungen für eigene Zwecke. Sigismund stellt die Abteibesitzungen darunter auch Schorsten /„Sorosthen“/, in der Zeit der Sedisvakanz des Egrescher Abteistuhles, unter den Schutz der Sieben Stühle. Unter ihrem Schutz sollten die Bewohner dem Prior und dem aus den Berhardinermönchen bestehende Klosterkonvent der Jungfrau Maria in Egresch die vorgeschriebenen Abgaben leisten.                                                                     Ub. IV-1827-55

 

1469: Der Vizewoiwode Dominik Bethlen schreibt aus Schorsten „ datum in possessione Sorozthen“ an Hermannstadt und die Hermannstädter Provinz der Sieben Stühle, dass sein Jobagye Petrus Kerekes, wohnhaft in Schorsten, nach Hermannstadt kommen werde und dass er als Vizewoiwod von der Stadt Hermannstadt erwarte, dass dieselbe dem genannten Jobagyen in seinen Angelegenheiten beistehen werde. Da ein Untertan des Vizewoiwoden in Schorsten wohnt, scheint damals schon ein Teil der Gemeinde Adelsbesitz gewesen zu sein, und nicht ausschließlich Besitz der Egrescher Abtei.                                       Ub. VI-3762-430 

 

1470: Der Archidiakon von Küküllö schreibt an die Hermannstädter Provinz der Sieben Stühle: Da er den Besitzungen : „Holdwylag, Chanad, Munera und Sorosthyn“ zur Zahlung der Steuer von ½ Goldgulden noch eine achttägige Frist bewilligt habe, ersuche er sie diese während dieser Zeit mit keinen anderen Forderungen zu behelligen, und die Abgaben umgehend abführen zu lassen.                                                                           Ub.VI-3815-462

 

Der Vizewoiwod Dominik Bethlen ersucht den Stadtrat von Hermannstadt einen Bevollmächtigten mit ihm nach Schorsten /„Sorosthen“/ zu senden. Scheinbar hat sich der Vizewoiwod an diesem Ort niedergelassen oder zeitweilig eingenistet.           Ub.VI-3817-463

 

1476: Der König schreibt an den Bischof von Tschanad, der in der Sedisvakanz die Rechte der Egrescher Abtei wahrnahm, es sei ihm durch die Sachsen zu Ohren gekommen, dass er die Egrescher Abteibesitzungen Donnersmarkt /“Munera“/, Scholten /“Chanad“/, Abtsdorf /“Hodwylag“/ und „Schoristen“, trotz altverbriefter Freiheiten und Gewohnheiten, Kraft deren sie zu den 7 Stühlen gehören und an sämtliche Leistungen derselben von jeher Anteil gehabt haben, aus der Gemeinschaft mit den Sieben Stühlen losreißen wolle und sie als Pfründen zur Einbringung von Abgaben behandele. Der König verbietet dem Bischof von Tschanad diese Besitzungen aus dem sächsischen Verband zu reißen, zu dem sie, soweit menschliches Gedächtnis reicht, in Bezug auf Steuern, Heeresfolge und öffentliche Lasten stets gehört haben.                                                                                                       Nationsarchiv U II 367

 

1485: König Mathias urkundet, dass die Bewohner der Egrescher Abteibesitzungen zusammen mit den Sachsen der Sieben Stühle und nicht mit  Hörigen der Adligen Steuern zu zahlen haben.                                      Bedeus Josef : Das sächsische Nationalvermögen 1871/8

 

1488: Der König mahnt den Egrescher Abt Martin die Bewohner von Schorsten /“Sothenstein“/ und der anderen Vierdörfer nicht zu bedrücken. Seine Bedrückungen waren so arg, dass die Bewohner ihre Wohnstätten verließen, um zu fliehen. Die Abgaben, die der Abt rechtlich zu fordern hatte, waren durch ihn bedeutend erhöht worden. Die Sieben Stühle beauftragt der König die  Bewohner der Vierdörfer gegen den Egrescher Abt                                                                                                                              Nationsarchiv U. II 457 und 458

 

1491: Der König verbittet allen Adligen die Bewohner von Schorsten und der anderen Vierdörfer in ihren Rechten zu kränken und von ihnen Hofsteuern einzuheben. Dem siebenbürgischen Bischof und Woiwod gebietet er die Bewohner der Vierdörfer gegen alle zu schützen.                                                                                                Nationsarchiv I.III 78

 

1492: Woiwod Stephan Bathori teilt den Gespänen des Weissenburger Komitates mit, dass er erfahren habe, sie würden von Schorsten und den anderen Egrescher Abteibesitzungen eine Steuer von 20 Denar pro Hof einheben. Da dieses gegen das Recht der Sieben Stühle verstoße verbietet er diese Steuereinhebung. Im selben Jahr schreibt der Woiwod an alle Adligen, dass er vernommen hätte sie würden sich gegen das sächsische Freitum stellen und gewisse Dörfer darunter auch Schorsten von diesem Freitum losreißen wollen. Bei Steuereinhebungen, Hofgelder und Heerbann würden sie diese Dörfer anderen Adelsgemeinden zuzählen. Im Namen des Königs verbietet der Woiwod dieses streng.          Nationsarchiv U. II 509 und 514

 

1494: König Wladislaw II. bestätigt den Richtern, Geschworenen und Einwohnern der Abteibesitzungen Scholten, Donnersmarkt, Abtsdorf und Schorsten /“Soresthen“/ die Urkunde des Königs Sigismund aus dem Jahr 1417 in welcher die Egrescher Abteibesitzungen, für die Zeit der Erledigung des Egrescher Abtstuhles, unter dem Schutz der Sieben Stühle gestellt werden. Das dieser Schutz auch wirklich ausgeübt worden ist, ersehen wir daraus, dass auf Kosten der Sieben Stühle zwei Ratsherren von Hermannstadt im Interesse der Bewohner von Scholten und Donnersmarkt nach  Törnen reisen. Außerdem erfahren wir, dass die Dörfer eigene Amtsträger mit richterlichen Befugnissen besaßen.

                                                                                                                 Nationsarchiv U. II 565                                                                         

 

1495: Der Komitatsadel hebt in den Egrescher Abteibesitzungen Steuern ein. Als die Bewohner die Zahlung verweigern, werden sie von den Adligen beraubt und ausgeplündert. Die Sieben Stühle setzen sich für die Abteibesitzungen, die unter ihrem Schutz stehen ein und schicken einen Vertreter zum Woiwoden, um gegen diese Beraubungen durch die Adligen Klage zur führen. Der König verbietet in einem Schreiben  dem Komitatsadel jede weitere Bedrückung und betont, dass dies Abteibesitzungen, auf Grund königlicher Diplome, stets zum Verband der Sieben Stühle gehört hätten und nie mit den Komitaten Steuern zu zahlen verpflichtet waren. Der König beauftragt den Woiwoden und den Vizewoiwoden die Abteibesitzungen in ihren Schutz zu nehmen. Der königliche Schatzmeister befiehlt den geschädigten Abteibesitzungen als Entschädigung für die erlittenen Verluste, Salz im Wert von 100 Gulden auf königliche Rechnung auszufolgen. Im selben Jahr jedoch nehmen die Sieben Stühle die Abteibesitzungen auch gegen den Abt von Egresch in Schutz. Ein Vertreter der Sieben Stühle klagt, zusammen mit Vertretern der Vierdörfer, vor dem Vizewoiwoden, dass der Abt in seinen Besitzungen den Neunten einheben wolle. Wegen der Einhebung des Neunten werden Boten der Sieben Stühle auch an den Woiwoden, den Egrescher Abt und sogar an den König geschickt. Schließlich klagen die Sieben Stühle auch darüber, dass den Bewohnern der Vierdörfer Vieh geraubt worden sei und setzen sich für die Rückgabe desselben ein.                        Nationsarchiv II 572, 574 U III 110, Quellen 184, 186, 190 – 192

 

1496: Im Interesse der Vierdörfer verhandeln 2 Hermannstädter Ratsherren mit dem Abt von Egresch, der sich gerade in Donnersmarkt aufhält. Die vier Dörfer bezahlen 100 Gulden Steuer in die Kasse der Sieben Stühle.                                               Quellen 1880/218 und 206

 

1497: Bis nach Tschanad wird ein Hermannstädter Ratsherr geschickt, um mit dem Egrescher Abt Verhandlungen wegen den Bewohnern der vier Dörfer zu führen. Immer wieder setzt sich also der Rat von Hermannstadt für die Vierdörfer ein.                                            Quellen 237

 

1500: Durch Verfügung des Papstes Alexander VI. werden, nach Auflösung der Ergrescher Abtei die Vierdörfer dem Tschanader  Bistum einverleibt.                Vierteljahreschr. 1934/23

 

Da Papst Alexander VI. zwischen 1492 – 1503 im Amt war, aber 1797 noch das Vorhandensein eines Egrescher Abtes nachweisbar ist, muss die Auflösung der Egrescher Abtei zwischen 1497 – 1503 erfolgt sein.

1526 – 1540: In diesem Zeitabschnitt verleiht König Johann Zapolya die ehemaligen Egrescher Abteibesitzungen, die vier Dörfer Abtsdorf, Donnersmarkt, Scholten und Schorsten seinem Anhänger Stefan Mailath und seinem „Ratzischen Capitain“. So wurde der Zusammenhang mit der Hermannstädter Provinz der Sieben Stühle unterbrochen und die vier Dörfer wurden in jeder Hinsicht dem Recht des Komitatsbodens unterstellt.       Archiv 16/180

 

1529: Der Ort wird infolge des Bürgerkrieges niedergebrannt.                              Archiv 15/59

 

1530: Der im Dienst des Hauses Habsburg stehende sächsische Politiker Georg von Reicherstorffer ersucht den König Ferdinand um Verleibung der Dörfer „Chanad alias Scholten, Monyore alias Donnerstagmarkth, Schoresten und Haschagen“. Er betont, dass diese Dörfer gegenwärtig in der Hand der Zapolyaanhänger /“in manibus Johannitarum“/ sich befinden.                                                                                                                Archiv 28/492

 

1532: Der Ort wird auf der Honteruskarte „Scharesten“ genannt.

                                                                                                        Nussbächer NW 23.03.1980

 

1552: König Ferdinand verleiht dem Franz von Mediasch, Domherr von Weissenburg, die vier Dörfer Scholten, Schorsten, Abtsdorf und Donnersmarkt.           Vierteljahreschr. 1934/23

 

1553 am 27. März verleiht König Ferdinand die Ergrescher Abteibesitzungen Schorsten, Donnersmarkt, Scholten und Abtsdorf den Bürgern von Hermannstadt mit der Verpflichtung eine Ablösesumme dem Weissenburger Domherrn Franz von Mediasch zu zahlen. Daraufhin könnten sie Einkünfte aus diesen Besitzungen solange beziehen „bis der zu ernennende Bischof von Tschanad“ das Lösegeld zurückerstattet. Da die Hermannstädter den gesetzten Verpflichtungen nicht entsprechen, gibt der König Ferdinand die genannten Dörfer am 18.04.1553 um 4.000 Gulden dem Nikolaus Cherepovich zur Nutzung, der sich bei der Bestürmung von Temeschburg ausgezeichnet hatte. Da König Ferdinand aber sich in Siebenbürgen nur kurz behaupten kann, haben diese Schenkungen keine dauernde Bedeutung.  

                                                                                                              Vierteljahreschr. 1934/24

 

1573: Von Scholten aus ordnet Fürst Stephan Bathori an, dass den Pfarrern der ehemaligen vier Egrescher Abteidörfern die Zehntquarte gegeben werden soll. Im Genuss dieser Quarte sollen sie nicht gestört werden.                                Kopie in Bd. II der Matrikel von Schorsten

 

1577: Aus den Statuten des Schelker Kapitels erfahren wir, dass die Vierdörfer in einem Surrogatieverhältnis zum Schenker Kapitel stehen. Dies ist ein Verhältnis der Abhängigkeit. Die Vierdörfer haben mit dem Schelker Kapitel Steuern zu zahlen. Weiter erfahren wir, dass die Dechantenwürde dieser Surrogatien von undenklichen Zeiten her stets von Kleinschelker Pfarrer bekleidet wurde. Alle Streitigkeiten zwischen Pfarrern und Lehrern hat der Dechant der Surrogatie zu Hause mit seinen Kapitelsbrüdern zu entscheiden. Die Weiterklage ist an den Dechanten des Hauptkapitels zu richten.                             Müller G. E. Archiv. 48/95 - 96  

 

Die Hattertgrenze der Flur von Schorsten wird gegen Haschagen, Mildenburg und „Urmonjen“ /Armeni/ neu festgesetzt.                                            Nussbächer, NW 23.03.1980

 

1582: Es wird das Vierdörfer-Kapitelbuch angelegt. Es trägt den Titel „Liber Statutorum sive Legum capituli Chanadiesis“ Aus dem Vorhandensein dieses Buches entnehmen wir, dass die vier Dörfer eine Einheit nicht nur im politischen, sondern auch im kirchlichen Leben gebildet haben. Diese kirchliche Einheit wird diesmal nach dem Ort Scholten benannt.

                                                                                                            Müller G. E. Archiv 48/69

 

1587: Fürst Sigismund Barhori befiehlt  die Durchführung einer Hattertbegehung zwischen „Sorostely und Armeni und bestätigt dieselbe. Pergamenturkunde im Schorstener Pfarrarchiv, dem Nationalarchiv übergeben. Dabei werden die Hattertnamen „collis Bydöskut“ /ein Hügel/ und „fosstum Zekesfeye“ /ein Graben/ genannt.

                     

1609: Die Ratsgeschworenen „in possessione Schorostöl“ stellen für den Leineweber Laurentius Weber aus Kleinschelken einen Geburtsbrief aus. Das Vorhandensein von Geschworenen lässt die Annahme zu, dass die Gemeinde über eine Gewisse Selbstverwaltung verfügte.                                                                                          Nussbächer, NW 23.03.1980

 

Im 17. Jahrhundert kommt der Ort in den Besitz der Familie Teleki. Seit dem 17. Jahrhundert erscheint die Familie Teleki als Grundherrschaft des Ortes.     

               Teutsch J.: Mitteilungen aus den Gemeinden Abtsdorf, Schorsten und Scholten 1898

 

1657: Der Landtag weist „Csanád, Sorostely, Monor, Holdvilag“ und andere Orte dem Fürsten Georg Rakotzi II, dessen Sohn Franz Rakotzi und dessen Mutter Sophia Bathori für 24.000 Taler zu. Diese Zuweisung hat wohl wegen der 1660 erfolgten Überwindung des Fürsten Rakotzi II keine dauernde Bedeutung.               Kraus, Siebenbürgische Chronik I/322

 

1663: Der Ort wird von Tataren zerstört.      

                                            Oberth M. Monographie der Gemeinde Schorsten S. 6, Pfarrarchiv

 

1668: Aus Satzungen erfahren wir, dass die Surrogatie sich den Dechanten wählt. Die Gerichtsbarkeit übt der Dechant des Hauptkapitels mit dem Dechanten der Surrogatie aus. Bei Pfarrwahlen hat der Schelker Dechant 3 – 4 Bewerber als Kandidaten aufzustellen. Der Senior des Schelker Kapitels kann noch einen weiteren Kandidaten hinzufügen, während der Dechant der Surrogatie beliebig viele Kandidaten nennen darf. Die Präsentation besorgt der Dechant des Hauptkapitels oder der Surrogatiedechant. Die Hinterlassenschaftstellungen besorgt der Schelker Dechant mit dem Surrogatiedechanten.      Müller G. E. Archiv 48/96-97

 

1699: Die sächsische Nationsuniversität erhebt Einspruch wegen Eingriffe in die ihr zustehende Gerichtsbarkeit der Orte Scholten, Schorsten und Abtsdorf.    Müller Arch. 44/410

 

1705: Der Ort wird von Kurutzen verbrannt und zerstört. Oberth M. Monographie Schorsten

 

1716: Von den 35 Eimer Wein, die in der Sakristei aufbewahrt waren, sind 16 Eimer ausgeronnen. Die Amtsbrüder der Surrogatie stellen fest, dass nur das alte Fass schuld sein kann.                                                                                                                      Matrikelband I

 

1727: Es verpflichtet sich ein „Binder“ Michael Mecker von des Grafen Hof die Kirche mit Fässern zu versehen.                                                                                              Matrikelband I

 

1774 – 1787: Nicolaus Vanja, Gutsverwalter des Telekischen Gutes von Schorsten, beraubt 1774 die durch den Ort reisenden Hermannstädter Bürger Michael Fernengel und Michael Clemens. Er hält ihre Pferde zurück und nimmt ihnen Gepäck und Mundvorrat ab. Auf diese Weise will er sich dafür schadlos halten, dass von zwei Hermannstädter Fleischhauern ihm bei einem Schweinekauf 4 Gulden zurückbehalten worden waren. Daraus entwickelt sich ein langer Prozess, der sich durch viele Instanzen hindurch zieht. Vanja wird sogar vom Hof zum Schadenersatz verurteilt. Immer wieder findet er aber sein Hintertürchen, um dem Vollzug dieser Anordnung des Hofes zu entgehen. 1787 endet der lange Prozess, ohne dass die geschädigten Hermannstädter zu ihrem Recht gekommen sind.

                   Schuller G. A.: Faustrecht im 18. Jahrhundert, Neuer Volkskalender 1909, S . 112

 

Vor 1848 aus der Zeit der Leibeigenschaft ist mündliche folgendes überliefert: Ein Untertan hatte je nach der Größe seines Besitztums bis 3 Arbeitstage oder 2 Tage mit Wagen und Gespann wöchentlich der Herrschaft zu leisten. Er musste sich bei der Arbeit selbst beköstigen. Regnete es so wurde der Arbeiter heimgeschickt und der Arbeitstage musste bei gutem Wetter nachgeholt werden. So kam es, dass ein Familienmitglied ständig Fronarbeit leisten musste. Die Hofrichter der Gutsherrschaft zogen die Untertanen zu verschiedenen „freiwilligen“ Leistungen heran. Die Ernte durfte man nicht selbst heimführen, bis nicht die ganze Ernte der Gutsherrschaft eingebracht war. So verdarb oft die Ernte der Untertannen. Die Frauen mussten Hanf bereiten helfen, spinnen und weben. Mit Stockschlägen und Arreststrafen war man freigiebig. Der niedere Steintisch vor der Wohnung des Hofrichters diente zur Ausführung der Prügelstrafen. In den Keller des Gutshofes wurden Untertannen zur Strafe eingesperrt. Abends schlichen sich die Kinder an den Keller heran und ließen an langen Seilen durch die Dunstlöcher des Kellers ihren hungernden Vätern und Müttern Brot hinunter. Wenn in dieser Familie viel Krankheit war, so wurde der „unnütze Untertann“ fortgejagt.

                                                                                                                 Teutsch Julius, 1898/21

 

1848: Ortsbewohner Ilie Popa, Mathias Barth und Martin Hauptkorn überreichen dem Militärkommando in Hermannstadt eine Klageschrift, in der sie sich beschweren, dass vor allem diejenigen durch Militäreinquartierung belastet werden, die an der Versammlung der Rumänen von Blasendorf teilgenommen haben.

                                                                         Karpatenrundschau Nr. 12, S. 6 vom 10.05.1968

 

1875: Noch sind alle Häuser des Ortes mit Stroh gedeckt.                        Neuer Weg 04.03.….

 

1886: Durchführung der Kommassation (Zusammenlegung von Grundstücken).

                                                                                           Teutsch Julius: Mitteilungen 1898/25

 

1909: Sächsische Wirte kaufen den „Kratschäbäsch“ und von der Vereinsbank Wald und Grund in Abtsdorf.                                                                                              Gedenkbuch S 1

 

1927: Durch den „Sachsenbund“ wird die Gemeinde so verhetzt, dass nur 5 Taxenzahler ihren Verpflichtungen nachkommen.                                                                                 Gedenkbuch

 

1929: Die Staatliche Exekution gegen säumige Zahler wird in Anspruch genommen. Es kommt zu dramatischen Auftritten, aber schließlich doch zu kleinen Pfändungen, da die Staatsorgane keine Gewalt anwenden.                                                                      Gedenkbuch

 

Adlige

 

So weit die Erinnerung reicht, ist der Ort im Besitz der gräflichen Familie Teleki gewesen. Die Grafen Teleki waren oft Inhaber hoher Ämter und teilweise Gelehrte. Sie haben sich nicht persönlich um ihre Untertannen gekümmert, die vom Hofrichter oft mit Härte behandelt wurden.                                                                                                   Teutsch Julius: 1898/22

 

Von den Grafen ist mündlich überliefert, dass sie nie in Schorsten wohnten. Nur selten sind sie in der Gemeinde erschienen. In der Hungersnot am Anfang des 19. Jahrhundert hat Graf Samuel Teleki aus seinen Vorräten den Untertanen billig Weizen verkauft. Auch sonst wurden die Untertanen des Samuel Teleki besser behandelt, als die des anderen Grafen

                       Teusch Julius

 

1848: Bei der Aufhebung der Leibeigenschaft werden als Grundherren die Erben des Grafen Samuel Teleki genannt.                                                                            Grimm, Urbarialwesen

 

1895: In den Händen der gräflichen Familie Ladislaus und Samuel Teleki sind noch 2.462 Joch Grund. Das sind etwa 42 % des Gesamthatterts von Schorsten.

Oberth Michael: Monographie von Schorsten. Handschrift im Pfarrarchiv von Schorsten S. 10

 

An die einstigen Grundherren erinnern die 2 ehemaligen Gutshöfe. Einer befindet sich an dem gegen Abtsdorf zu gelegenen Dorfende. Auf ihm ist ein großer sehr geräumiger in den Berg hineingegrabenen Weinkeller. Ein zweiter Gutshof befindet sich neben dem Pfarrhof.

                                                                                                                 Lokalaugenschein 1961 

 

Auf dem zweiten Gutshof ist ein sehr großer Keller mit einem lang gestreckten Gebäude „Gäbänasch“ genannt.                                                                             Lokalaugenschein 1977

 

Hattert

 

Der Hattert umfasst 5.909 Joch und ist im Jahr 1895 folgendermaßen aufgeteilt:

2.462 Joch – Grund der Grafen Ladislau und Samuel Teleki

1.290 Joch – politische Gemeinde

     72 Joch – evangelische Kirche und Pfarre

     52 Joch – griechisch-katholische Kirche

   794 Joch – Besitz von Sachsen

1.237 Joch – Besitz von Rumänen

       2 Joch – Besitz von Juden

                                                                                                      Michael Oberth, Monographie

Hatternamen

Folgende aufschlussreiche Hattertnamen sind feststellbar: „Cratschäbäsch“, „Kiep“, „Sandsberg“, „Am Kreuz“, „Galgenberg“, „Aen der Käll“, „Aen der Gewand“, „In der Dorstaxt“, „Im Trojan“, „Aem Botsch“, „Gisbrich“.

                                                                            Mündliche Angaben von Ortsbewohnern 1941

 

Pfarrer S. Schuster aus Haschagen schreibt 1884: „In der Nähe von Haschag, auf der Hutweide des auf Schorester Gemarkung befindlichen Graf Telekischen Gutes „Szedinka“ ist am 28. Oktober 1883 durch den Hofrichter Pioykovski die vollständige Grundmauer einer Kirche aufgefunden worden……. Der inner Raum der Kirche ist im Ganzen 13 m lang und im Schiff 6 m breit. Der Chorraum für sich, von halbrunder Apsis abgeschlossen ist 5 m lang, und 4,5 m breit, die Umfassungsmauer durchgehend 1,3 m dick. Das Material besteht aus in rohen Quadern gebrochenem Tonschiefer. ….. Nebstbei befinden sich im Schutt vereinzelte Ziegelsteine - vortreffliches Material. Das Mauerwerk ist, nach den noch unversehrten Mauerresten zu schließen und nach Beschreibung des genannten Hofrichters, Gussmauer-werk, in dem die Außenflächen der Mauer gebaut, der hohle Zwischenraum mit kleinen Bruchsteinen und reichlichem Kalkgesättigtem Mörtel ausgefüllt ist. Unter der nördlichen Umfassungsmauer des Schiffes, in der Mitte ihrer Länge, fanden sich auch Teile eines Menschenskelettes, nämlich ein vollständiger Schädel, Knochen vom Ober- und Unterschenkel und ein Halswirbelknochen….. Die Kirche stand auf dem niedrigen Vorsprung eines Bergrücken, der sich von der Wasserscheide des Weißbaches und des kleineren östlichen Zekeschbaches halbkreisförmig umrahmte Talgründe teilt. Im nördlichen Tal liegt 1.000 Schritt von der Kirche, auf der Sonnseite, der Graf Telekische Meierhof Szedinka, im südlichen, etwas breiterem Tal liegt in der Mitte ein etwa 500 m langer, ovaler isolierter Hügel. Beide Tälchen sind breit genug, um bequem ein Dorf in sich zu fassen. Die Volkssage heißt den Ort, wo die Kirche aufgefunden worden ist, hinter der Kirche… Von der Kirche aus hat man sowohl nach Ost und Süd in beide Talgründe, wie auch nach West in das Haupttal hinab einen freien Ausblick. „Man ist berechtigt, hier den Rest einer sehr frühen sächsischen Ansiedlung zu vermuten“. In dieser Vermutung wird man bestätigt durch den allem Anschein nach romanischen Charakter der Bauart, soweit sich derselbe aus den aufgefundenen Resten erkennen lässt. Der halbrunde Chorschluss, das massige Mauerwerk, das Fehlen irgendwelcher Grundmauern von Strebepfeilern, die sorgfältig gearbeiteten langen und schmalen Ziegelsteinen deuten auf das 12. oder 13. Jahrhundert.

                                                                                                        Korrespondenzblätter 1884/4

Höfe   

 

1875 waren alle Häuser noch mit Stroh gedeckt. Die ersten mit Ziegeln gedeckte Häuser waren die Häuser in der Hauptstraße des Andreas Linzing, des Martin Linzig und des Mathias Hiehn.                                                                                   Mündlich von Ortsbewohnern 1941

Altes Gemäuer findet man in den Höfen der Gassenzeile gegenüber der Kirche, wo Thomas Linzing und Michael Hiehn wohnen. Dort wurden auch Quellen aufgedeckt, unterirdische Gewässer und Kellergewölbe. Ein alter behauener Stein wurde daselbst gefunden. Ein alter Stein wurde als viereckige Steinplatte benützt im Haus des Andreas Frank in der Hauptgasse. Ein anderer alter behauener Stein ist bei Andreas Groffner eingemauert. Der im Hof von Andreas Frank befindliche Stein hat Reliefandeutungen.                       Lokalaugenschein 1941

 

Kirche

 

13. Jahrhundert: Angeblich erfolgte in diesem Jahrhundert der Bau der alten Kirche, die romanisch gewesen sein sollte. Abseits der Kirche soll sich ein Glockenturm befunden haben. Die Kirche war von einer Mauer umgeben. Sie stand im heutigen an der Gassenseite gelegenen Pfarrgarten.                                                    Mündlich von Gemeindegliedern 1941

 

1510: Eine Jahreszahl aus der alten Kirche ist in einer Nische der jetzigen Kirche zu sehen.                                                                               

                                                                                                                                  Gedenkbuch

1856 Wegen Einsturzgefahr wird die Kirche gesperrt. Zwei Jahre hindurch wird im Pfarrhaus Gottesdienst gehalten. Wenn zu wenig Raum war, saßen die Zuhörer im Pfarrhof und es wurde aus einem Fenster gepredigt.                                 Oberth Michael: Monographie S. 15 f

 

Zwischen 1856 – 1877 wird das Kirchengewölbe mit Wiesenbäumen eingestossen. Infolge davon fällt die Wand der Nordseite bald um.

                                Teutsch G. D. Generalkirchenvisitationsberichte Hermannstadt 1925/1926

 

1859: Zur Abhaltung der Gottesdienste wird als Notbau eine Holzkapelle errichtet, in der bis 1882 Gottesdienst gehalten wird.                                                                              Gedenkbuch  

 

1877: Von Chor und Schiff stehen noch die Mauertrümmer der Südseite. Sie haben Rundbogenfenster. Das Dach der alten Kirche schützt den Notbau der neuen Holzkirche. Das Südportal ist noch vorhanden. Über ihm sind Bildreste sichtbar. 4 Männer in grün-braunen Gewändern einer mit dem Buch in der Hand. Östlich davon ist eine zweite Gruppe erkennlich.

                                                       Teutsch G. D.: Generalkirchenvisitationsbericht s. 262, 265

 

1880 – 1881: Durch Baumeister Wilhelm Melas wird die heutige evangelische Kirche gebaut. Es ist eine einfache Saalkirche mit angebautem Glockenturm mit Pyramidenblechdach. Die Herstellungskosten belaufen sich auf 8.925 Gulden. Der Gustav-Adolf-Verein unterstützt die Gemeinde.                                                           Weber Arnold: Festschrift/Mediasch 1912/133

 

Zur Deckung der Kosten gibt jeder Wirt den 20. Teil seiner Ernte an Most, Korn und Mais.

                                                                                                                   Gedenkbuch S. 39 -40

 

1882-VI-29: Die neu gebaute evangelische Kirche wird durch Bischof Georg Daniel Teutsch eingeweiht. Weber Arnold: Die Gustav-Adolf-Gemeinde des Schelker Kirchenbezirkes, in „Festgabe für die sieb. sächs. Vereine in Mediasch“ 1912 S. 133

 

1955: Die Kirchenmauern werden gründlich repariert.         Mündlich, Lokalaugenschein 1961

 

Altar

 

Es ist ein Flügelaltar vorhanden, der in der Zeit um 1560 hergestellt worden ist. Im Aufbau entspricht er den Altären von Radeln und Schweischer. Die Statue, die den Schrein einst zierte, ist verschwunden. Gut erhalten hat sich das geschnitzte durchbrochne Ornament, das die Altarnische oben anschließt. Die Gemälde des Altars stellen folgendes dar:

Innere Flügel links: 1. Gethsemane, 2. JCH  wird gemartert, 3. JCH vor Kaiphas,                    4. Kreuzigung.

Innere Flügel rechts: 1. JCH an der Martersäule, 2. Grablegung, 3. Gefangennahme,                        4 Kreuzweg

Äußere Flügel rechts: 1. Verkündung der Geburt, 2. Anbetung der 3 Weisen

Äußere Flügel links: 1. Mariä Heimsuchung, 2. Christi Geburt.

Trotz der rohen Übermalung lässt sich feststellen, dass Malereien von Dürer zur Vorlage benützt worden sind. Friedrich Teutsch sagt 1896 von den Malereien: „In Zeichnung und Farbe ist dies edle Arbeit“. Die Predella (Kunstwissenschaft: Podest, der als Unterbau für meist gotische Altäre benutzt wurde) besitzt ein Abendmahlsbild. In der Nische des Mittelbildes waren noch auf der linken Seite 1896 zu lesen: „Jobst Pfreumhter, Johannes Cibiniensis 1508“. Im Goldgrund war zu lesen: „Daniel Vloveber Coron 1654“. Rechts war zu lesen: „Daniel Her…. ist campanator (Glöckner) 1589 et 1590 et 1591 et 1592et 1593, Dan Blasz. Coron 1658“. 1752 wird das Mittelbild gemalt, das eine Kreuzigung darstellt. Im 18. Jahrhundert wird eine geschmacklose Bekrönung hergestellt. Der Altar hat einen einfachen Ziegelunterbau. Eine Grabplatte wird als Stufe benützt. 1904 werden die Bilder übertüncht und dadurch das Kunstwerk entstellt.

       Teutsch Fr.: Korrespondenzblätter 1896/47, Roth: Altäre 93 – 94, Lokalaugenschein 1961

 

Orgel mit 7 Registern

 

Die Orgel ist ein Positiv von Samuel Mätz aus 1795. Es ist eine erste Orgel, die Hermann Binder, der erste Orgelbauer unserer Kirche, restauriert hat. Die Orgel war stark verwahrlost. Die Kosten trugen die Gemeinde und die Landeskirche. Die Orgel erhielt eine neue Klaviatur und einen elektrischen Gebläsetrieb (Ventilator). Nach Überprüfung der Arbeiten wurde die Orgel am 15.09.1973 das erste Mal wieder vor der Gemeinde gespielt.

                                                                                                                 Kirchliche Blätter 1974

 

Sie wurde auch 1870 von W. Hörbiger repariert (handschriftlich. ergänzt).       H. Binder 1983

 

Sakramentsnische

 

An der Nordwand des Chores ist die Sakramentsnische aus dem alten Gotteshaus angebracht.                                                      

                                                                                                            Oberth: Monographie S.17

 

Sie ist von einem breiten Spitzbogen überhöht!                                     Lokalaugenschein 1961

 

Taufgerät

 

Es ist ein großes und schweres inschriftloses Steintaufbecken vorhanden. Es ist achteckig und stammt aus dem 15. Jahrhundert.                                                                          Gedenkbuch 3

 

Glocken

 

Eine Glocke aus 1568 hängt auf dem Turm. Sie trägt folgende, nicht genau entzifferbare Inschrift: „H. Thomas hoc Galles Unger Soli Deo Gloria G. R. 1568“. Es ist die kleinste Glocke.                                                                                                                       Arch. 4/231

 

Die große Glocke trägt folgende Inschrift: „Erhalt uns Herr bei Deinem Wort, erhalt es deutsch an diesem Ort. Gestiftet von den Schorester Waldverkäufern - Schorsten Pfingsten 1924“.

Die mittlere Glocke trägt folgende Inschrift: „Dem Andenken unserer Verstorbenen gewidmet – Schorsten Pfingsten 1924“.

Die beiden Glocken sind 1924 von Schilling und Lattermann in Apolda in Sachsen gegossen worden.                                                                                                    Lokalaugenschein 1961

 

Kirchenburg

 

Um 1700 wird beschlossen: „ In der Kirchenburg oder Vestung soll auf einen jeden Hof eine Stelle zur Kammer gegeben werden und soll der Reiche nicht mehr als der Arme besitzen, denn es ist ein Gemeinschaftsort und zur Zeit des  Baus muss der eine so gut als der andere, die nötige Hülfe leisten“.                                                                                      Matrikelband 1

 

Von der abgetragenen Kirchenburg ist durch mündliche Tradition zu erfahren, dass sie aus einer Umfassung und einem Wehrturm bestand, der nicht unmittelbar neben der Kirche stand und gleichzeitig Glockenturm war.                                Mündlich durch Gemeindeglieder 1941

 

Ortsname         

 

Folgende Ortsbezeichnungen lassen sich urkundlich nachweisen:

1311/42 „Sorensten“  UB. I-328-301

1335 „de Camino“  mon. Vat. Hist. I/114

1416 „ Soristen“ Ub. IV-1794-17

1417 „ Sorosthen“ Ub. IV-1827-55

1470 „ Sorosthyn“ Nationsarchiv U. III 186

1476 „Schoristen“ Ebendort U. II 367 1488

1488 „Sothenstein“ Ebendort U. II 45 458

1492 „Sorosthyen“ Ebendort U. II 514

1529 „Schorystyn“  Arch. 15/59 - Honteruskarte – „Schoresten“

                     Scheiner W.: Die Ortsnamen im mittleren Teil des südl. Siebenbürgens 1926/136

1530 „Schoresten“ Arch. 28/492

1587 „Sorostely“ Pfarrarchiv

1599 „Sorostein“ Arch. 1/201

Der Name steht mit dem Wort Schornstein in Verbindung. Auch die einmal vorkommende Bezeichnung „de Camino“ ist eine ungarische Übersetzung von Schornstein /„kemeny“/ Von Schorstein ist auch der ungarische Name „Sorostely“ und der Rumänische Name „Sorostin“ Abzuleiten.                                                                                                  Kisch, Archiv 45/296

 

Pfarrhof

 

1862: Das Pfarrhaus wird fast neu gebaut. Nur der gegen den Hof gelegene Teil bleibt stehen. 500 Gulden kostet der Neubau. Die Kosten werden durch Naturalabgaben der Gemeinde-glieder getragen. Während des Baues darf der Pfarrer kostenlos im nebenstehenden Gutshof der gräflichen Familie Teleki wohnen.                                                                     Gedenkbuch

 

1874: Am Pfarrhof brennen Scheune und Stall nieder. Im selben Jahr jedoch wird schon die Scheune und im folgenden Jahr der Stall wieder aufgebaut.                                    Gedenkbuch

 

Pfarrhaus

 

1889 – 1890: Das Pfarrhaus wird repariert.                                                              Gedenkbuch

 

Rechtslage

 

Kirchlich war Schorsten ein Bestandteil des Schelker Kapitels. Schon um 1335 ist der Pfarrer des Ortes Mitglied des Schelker Dekanats.                                                Mon. Vat. Hist. I/114

 

1469 ist ein Scholtener Dekanat erwähnt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, gehörte Schorsten auch zu diesem Dekanat, das aber doch nur als eine Surrogatie, eine abhängige Unterab-teilung, des Schelker Kapitels aufzufassen ist.  Theil Werner:Urkundenbuch Me. Kap. 18 – 37

 

Aus den Statuten des Schelker Kapitels erfahren wir 1577, dass die vier Dörfer Schorsten, Donnersmarkt, Abtsdorf und Scholten als Vierdörfersurrogatie eine Unterabteilung des Schelker Kapitels bildeten.                                                                  Müller G. E.: Arch. 48/95

 

Der Dechant des Kapitels ist „seit undenklichen Zeiten“ immer der Pfarrer von Kleinschelken.

1582 wird für die 4 Dörfer ein Kapitelsbuch angelegt. Wieder wird diese Surrogatie das “Scholtener Kapitel“ genannt.

1590 erfahren wir, dass der evangelische Bischof diese Unterstellung unter das Schelker Kapitel vorgenommen hat. Die Abhängigkeit der 4 Gemeinden vom Schelker Dechanten ist ziemlich erheblich gewesen.                                                                                           Ebendort

 

Politisch gesehen ist Schorsten allezeit eine untertänige Gemeinde des Unterweissenburger Komitates gewesen. 1319 tritt die Gemeinde als Besitzung der Egrescher Abtei in die Geschichte ein.                                                                                                       Ub. I-328-361

 

Die Egrescher Abtei war in der Nähe von Arad gelegen, also weit von diesen Besitzungen gelegen. Daher war es natürlich, dass Schorsten, zusammen mit den anderen Egrescher Abteibesitzungen Abtsdorf, Scholten und Donnersmarkt immer mehr Anschluss an die Hermannstädter Provinz suchte. So leisteten 1416 die Besitzungen mit der Hermannstädter Provinz Kriegsdienste.                                                                                        Ub. IV-1794-17

 

Die 7 Stühle hatten also gleichsam die Egrescher Abteibestimmungen unter ihrem Schutz. Für die Zeit der Vakanz des Ergrescher Abtstuhles, wurde dieses Schutzrecht auch 1417 durch königliches Privileg gesichert.                                                                            Ub. IV-1827-55

 

1476 ist erwähnt, dass auch ein Steuerverband mit Hermannstadt bestand.

                                                                                                                  Nationsarchiv U II 367

 

Immer wieder versuchten jedoch die Behörden des Adelsbodens, die Abteibesitzungen zur Steuerzahlung zu verhalten. In diesem Zusammenhang kam es sogar zu Gewalttaten. Aber die Hermannstädter Provinz setzte sich erfolgreich für die Abteigemeinden ein. Anderseits nahm sie die Gemeinden auch gegen den Egrescher Abt in Schutz, wenn er zu hohe Abgaben forderte. Um 1500 werden durch päpstliche Verfügung nach Auflösung der Egrescher Abtei die Vierdörfer dem Tschanader Bistum einverleibt.                                           Vjschr. 1934/23

 

Nach Auflösung der Egrescher Abtei erscheinen die Vierdörfer als Besitz von Adligen.

                                                                                                                             Vjschr. 1934/24

 

Der Hermannstädter Provinz ist es nicht gelungen, die Besitzungen dem eigenen Rechtsgebiet einzuverleiben, trotzdem Ansätze dazu vorhanden waren.                                   Ebendort S. 24

 

Im 17. Jahrhundert kommt der Ort in den Besitz der Familie Teleki.                Teutsch J.: S. 19

 

Noch 1699 lässt sich feststellen, dass mit der Hermannstädter Provinz ein Zusammenhang in Frage der Gerichtsbarkeit bestand.   Müller G. E.: Arch. 44/410

 

Die gräfliche Familie Teleki bleibt bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft im Besitz von Schorsten.  Grimm, Urbarialwesen

 

Ein nicht adliger Vorfahr der Familie Teleki hat seine Besitzungen in Schorsten und Alämor durch Fürstengunst zu Geschenk erhalten, teilweise aber auch in Zeiten der Not um geringen Preis erworben. Die Glocken der Kirche lagen in einem Brunnen in der Nähe begraben.

                                                                                          Müller-Orend, Sieb. Sagen 1972/335

 

„Am Ausgang des Thales und in dem Thal, in welchem jetzt noch Haschagen liegt“ waren früher noch 5 andere sächsische Dörfer und zwar: Krötendorf, Weiherdorf, Dorstadt, Sachsenhausen und Rothkirch.

                                Müller Friedrich: Siebenbürgische Sagen, 2. Auflage 1885 Nr. 468 S. 299

 

Schule

 

1582: Die Statuten der Vierdörfersurrogatie mahnen die Lehrer zum Fleiß bei Unterricht der Knaben und fügen dann hinzu, „wenn sie welche hätten“. Es ist also auch an die Möglichkeit gedacht, dass die Knaben die Schule nicht besuchen.                             Brandsch H. A. 44/455

1599: Der spätere Generaldechant Michael Bayer ist in „Sorostein“ in die Schule gegangen.                                     

                                                                                                                                    Arch. 1/201

1694 wird ausgemacht, wie viel Schullohn der Rektor bekommen soll. Matrikelband I

 

1857: Aus Rutenwerk wird eine Schule gebaut, für die 300 Gulden gezahlt werden müsse. Diese bestand aus einem einzigen Klassenraum, aus einer Laube und aus einem einzigen dunklen Wohnzimmer, wo zugleich Rektors Wohnung und Küche war.                 Gedenkbuch

 

Aus diesem Zeitausschnitt wird von einem Lehrer Eisenburger erzählt, der während des Unterrichtes sich Palukes kochte. Dieser holte sich sein Holz aus dem „Kracebäsch“. Auf einem Schlitten wurde das Holz in einem Graben bis in die Gemeinde gebracht. 

                                                                                         Mündlich von Gemeindegliedern 1941

 

1888: Die jetzige Schule wird gebaut.                                                                      Gedenkbuch

 

Zehntrecht

 

In den Gemeinden der Vierdörfersurrogatie beziehen die Pfarrer nur eine einzige Zehntquarte.                       

                                                                                                                     Müller G. E. 48/178

 

Auch im Bezug dieser einen Quarte müssen die Gemeinden 1573 durch den Fürsten besonders geschützt werden.  Aktenkopie im 2. Matrikelband der Kirchengemeinde Schorsten

Die mündliche Überlieferung erzählt, dass der Gutsherrschaft 3 Quarten abzuführen waren. Bis ins Kleinste und engherzig wurden die zu Gunsten der Gutsherrschaft gemessenen Quarten eingetrieben.                                                                                        Teutsch Julius 22

 

Fassbinder

 

1644: Die Hermannstädter Fassbinderzunft beklagt sich bei der Fassbinderzunft von Kleinschelken, dass „Etlige von Eyeren Mittbrüdern zu Schoresten und zu Feijendorff umb den Herst han angehalten“, d. i. dass sie sich in den genannten Dörfern das alleinige Recht des Verkaufes von Fässern in der bevorstehenden Weinlese ausbedungen haben.

                                                                                          Sieb. Sächs. Wörterbuch, Band II/129

 

Sedinka

 

In dem Weiher „Sedinkä“ bei Schorsten befinden sich Reste einer Kirche mit romanischem Charakter aus dem 12 – 13 Jahrhundert. Korrespondenzblätter 1884/4-5 

1885 wurden ihre Grundmauern aufgedeckt.  Müller, Sagen 468

 

Zusammengestellt September 1981 von Dr. Helmut Klima

 

 

Elfriede Schnell, Homburg-Schwarzenbach am 29. Januar 2012

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